Erbschaftsteuer-Reform Horst Seehofer reizt das BVG-Urteil voll aus

Die Einigung bei der Erbschaftsteuer zwischen CDU, CSU und SPD in letzter Minute beinhaltet noch letzte Zugeständnisse bei Firmenübertragungen. Die Reform ist jedoch auf Kante genäht.

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Am Ende sehen sich Gabriel als auch Seehofer als Sieger der Erbschaftsteuer-Verhandlungen. Quelle: dpa

So eng wird es in der Politik, wenn Horst Seehofer pokert. Bis Ende Juni 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 dem Gesetzgeber Zeit gegeben, das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz zu reformieren und die Ausnahmeregeln so einzuschränken, dass nicht mehr quasi alle Unternehmen in den Genuss einer vollständigen Steuerbefreiung kommen.

Nun, zehn Tage vor Ablauf der Frist, melden Seehofer, der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Vollzug. Dabei hatte schon Mitte Februar ein Kompromiss vorgelegen, den die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD ausgehandelt hatten. Doch das Veto von Seehofer verhinderte den Abschluss, es musste nachverhandelt werden.

Die jetzige Einigung sieht mehrere Nachbesserungen vor. Für Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (statt drei im ersten Entwurf) gibt es ein erleichtertes Verfahren ohne großen bürokratischen Aufwand, für sehr große Familienunternehmen gibt es gewisse Bewertungsabschläge, liquide Mittel bleiben bei Reinvestitionen innerhalb von zwei Jahren (vorher: ein Jahr) ebenfalls verschont.

Auch zählen Auslandsbeteiligungen und Altersvorsorgerückstellungen zum Schonvermögen. Im Gegenzug erreichte die SPD, dass das liquide Geldvermögen nur noch zu 15 statt 20 Prozent zum begünstigten Vermögen gerechnet wird. Und wenn das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen 90 Prozent des gesamten Betriebsvermögens überschreitet, ist gar keine Verschonung von der Erbschaftsteuer mehr möglich.

Gabriel spricht vom Sieg der SPD

SPD-Chef Gabriel errechnete daraus am Montag bei einer Pressekonferenz einen Sieg für seine Partei. Schließlich steige das Mehraufkommen aus der Erbschaftsteuer damit um weitere 35 Millionen Euro auf 235 Millionen Euro gegenüber dem alten Recht.

Das ist natürlich Humbug, denn so präzise lässt sich das künftige Steueraufkommen bei einer so komplizierten gar nicht ermitteln. Aber Gabriels Kalkulation soll suggerieren, wie sehr er sich im Namen der Umverteilungsgerechtigkeit ins Zeug gelegt hat.

Als Sieger betrachtet sich natürlich auch Seehofer, der zumindest die anderen beiden Parteien eine Zeitlang vor sich her und fast in den Wahnsinn getrieben hat. Ihm müssten vor allem die ganz großen Unternehmerfamilien dankbar sein, aber auch die Kleinen mit wenigen Mitarbeitern. Ob dies jedoch auf Dauer gilt, ist zweifelhaft.

Womöglich hat der CSU-Chef den Bogen überspannt, und das neue Gesetz landet in wenigen Jahren zum wiederholten Mal beim Bundesverfassungsgericht. Dass das Gesetz überhaupt 2014 von Karlsruhe als teilweise verfassungswidrig erachtet wurde, war übrigens Seehofers Vor-Vorgänger Edmund Stoiber zu verdanken, der bei der 2008er Reform in letzter Minute noch eine 100-Prozent-Verschonungsregel – zusätzlich zur 85-prozentigen Begünstigung – durchgedrückt hatte.

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