Erbschaftsteuerreform Bundesfinanzministerium hat Verfassungsbedenken

Der Kompromiss zur Erbschaftsteuer könnte nach Einschätzung von Beamten im Bundesfinanzministerium verfassungswidrig sein.

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Erbschaftssteuer Quelle: dpa

Der Kompromiss zur Erbschaft- und Schenkungsteuer könnte verfassungswidrig sein. Zu dieser Einschätzung kommen Beamte im Bundesfinanzministerium wegen der großzügigen Verschonung hoher Vermögen und der schwierigen Umsetzbarkeit bei den Finanzbehörden. Es gebe ein „strukturelles Vollzugsdefizit“ bei der Reform, heißt es laut WirtschaftsWoche in einem internen Papier des Bundesfinanzministeriums. Das aber bedeute, , dass „die gleichheitswidrige Verwaltungspraxis sogar zur Verfassungswidrigkeit“ des Kompromisses führen kann, meinen die Beamten.

Auch der Direktor des Bochumer Instituts für Steuerrecht und Steuervollzug, Roman Seer, hält die jüngste Erbschaftsteuerreform wieder für verfassungswidrig. Alle bisherigen Reformen hätten  „zu einem Komplexitätszuwachs geführt, den die Finanzverwaltung schon heute nicht mehr beherrschen kann“, kritisiert Seer in der WirtschaftsWoche. Hinzu komme, dass auch nach künftigem Recht selbst Milliardenvermögen nahezu steuerfrei übertragen werden könnten – was das Verfassungsgericht bemängelt hatte.

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