Erdogan gegen Böhmermann Anwälte liefern sich ersten Schlagabtausch

Wegen seines Gedichtes über den türkischen Präsidenten Erdogan wird ZDF-Moderator Jan Böhmermann strafrechtlich nicht mehr verfolgt. In Hamburg geht die zivilrechtliche Auseinandersetzung aber weiter.

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Das Gericht will sein Urteil am 10. Februar 2017 verkünden. Quelle: dpa

Hamburg Im Prozess um das Gedicht „Schmähkritik“ des ZDF-Moderators Jan Böhmermann vor dem Hamburger Landgericht haben sich die Anwälte des Satirikers und des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan einen Schlagabtausch geliefert. Böhmermann-Vertreter Christian Schertz verwies am Mittwoch auf die Einstellung der Strafermittlungen gegen seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Mainz habe den Tatbestand der Beleidigung verneint, sagte Scherz. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz habe des Weiteren festgestellt, dass es sich verbiete, einzelne Teile eines Kunstwerkes aus dem Zusammenhang zu lösen.

Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger betonte dagegen, die Strafermittlungen seien nur deswegen eingestellt worden, weil bei Böhmermann nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft in Mainz kein Vorsatz zu erkennen gewesen sei. Eine Strafsache sei jedoch etwas anderes als ein zivilrechtliches Verfahren, indem es um die Frage gehe, ob das Gedicht eine Schmähung sei.

Sprenger warf den Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz vor, das dortige Verfahren bewusst in die Verjährung getrieben zu haben. Die Entscheidung über die Einstellung sei so spät getroffen worden, dass ihm praktisch keine Zeit zur Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens geblieben sei. Im Medienrecht beträgt die Verjährungsfrist nur sechs Monate.

Der türkische Präsident will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird. Im Mai hatte das Hamburger Gericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen - seitdem darf er den größeren Teil des Gedichttextes nicht wiederholen (Az.: 324 O 255/16). Der Moderator hatte es am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Das Gericht will sein Urteil am 10. Februar 2017 verkünden.

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