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ESM-Entscheidung Karlsruhe äußert sich am 12. September

Das Bundesverfassungsgericht wollte sich Zeit nehmen, bevor es sich zur Vereinbarung der Euro-Rettungsfonds mit dem Grundgesetz äußert. Nun haben die Karlsruher Richter den Termin ihrer Entscheidung verkündet.

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Im September wird das Bundesverfassungsgericht über den ESM-Rettungsfonds und den Fiskalpakt entscheiden. Quelle: dpa

Die Klagen gegen die Euro-Rettungsfonds hat vergangene Woche die geballte Aufmerksamkeit der gesamten Bundesrepublik auf sich gezogen. Nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag vergangener Woche war klar, dass sich die Karlsruher Richter genügend Zeit nehmen wollten, um über die Verfassungsmäßigkeit des ESM-Rettungsschirms zu entscheiden.

Nun haben sie das Datum ihrer Entscheidung verkündet: Das Bundesverfassungsgericht wird am 12. September seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verkünden. Das gab das Gericht am Montag bekannt.

Das frühere Staatsoberhaupt Roman Herzog verwirft die Klagen gegen den Rettungsfonds ESM. Einen Verfassungsbruch sieht er in den Kompetenzen der EZB.
von Henning Krumrey

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte angedeutet, dass sich das Gericht mit der Eilentscheidung mehr Zeit lassen könnte als die üblichen drei bis vier Wochen und dafür eine gründlichere Prüfung vornehmen könnte.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte an die Richter appelliert, die Entscheidung möglichst schnell zu treffen. Mehrere Gruppen von Klägern haben gegen die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Maßnahmen zur Euro-Rettung Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Darunter sind die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein „Mehr Demokratie“, dessen Beschwerde sich rund 12 000 Bürger angeschlossen haben. Die Kläger sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Die damit verbundenen Belastungen seien kaum abzuschätzen. Damit werde das Haushaltsrecht der Parlamentarier ausgehöhlt

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