




„Die Bundesrepublik muss nun in der Lage sein, jederzeit den Kapitalabrufen des ESM nachkommen zu können, damit das deutsche Stimmrecht nicht suspendiert werden kann“, sagte CSU-Bundestagsabgeordnete und ESM-Kläger Peter Gauweiler nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegenüber der WirtschaftsWoche. Nach dem Urteil müssten „Bundestag und Bundesregierung für den gesamten deutschen ESM-Haftungsbetrag von 190 Milliarden Euro Vorsorge im Haushalt treffen“.
Daraus folgert Gauweiler: „Nachdem in der aktuellen Haushaltsplanung nur 22 Milliarden Euro veranschlagt sind, wird ein Sonderfonds oder ein vorgehaltenes Sondervermögen in Höhe von 168 Milliarden Euro eingerichtet werden müssen. Ansonsten müsste die Regierung sicherstellen, dass sie den gleichen Betrag binnen einer Woche am Kapitalmarkt aufnehmen kann.“