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ESM-Urteil Schicksalstag für Deutschland

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kettet Deutschland endgültig an die Euro-Krisenländer. Das Haftungsrisiko steigt um weitere 190 Milliarden Euro. Scheitern die Krisenländer, scheitert auch Deutschland.

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Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle Quelle: REUTERS

Wohltuend am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsfonds ESM ist allein die Klarheit, die das Gericht vom ESM-Vertrag verlangt. Erstens darf das finanzielle Haftungsrisiko Deutschlands „unter keinen Umständen“ über die festgelegten 190 Milliarden Euro hinausgehen, es sei denn, der Bundestag erhöht ausdrücklich und wissentlich den deutschen Garantieanteil. Und zweitens darf es seitens des künftigen ESM-Gouverneursrates keine Geheimniskrämerei gegenüber dem Bundestag geben; alle notwendigen Informationen über Hilfen und Auflagen an Krisenländer müssen den Volksvertretern zur Verfügung gestellt werden. Eigentlich sind diese Klarstellungen eine Selbstverständlichkeit, doch offenbar bedarf es dafür des höchsten deutschen Gerichts.

Was Karlsruhe nicht verhindern wollte beziehungsweise konnte oder durfte – weil es die freie Entscheidung des vom Volk gewählten Bundestages ist- , ist die zusätzliche Haftung für die Euro-Krisenländer in Höhe von bis zu 190 Milliarden Euro. Dieser Betrag für den ESM addiert sich zu den bereits eingegangenen Rettungsverpflichtungen Deutschlands von bedrohlichen 510 Milliarden Euro. Rechnet man noch die Forderungen der Bundesbank gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) von aktuell 751 Milliarden Euro hinzu (Target II), dann ist Deutschland mit ungeheuren 1,2 Billionen Euro bei den Euro-Krisenländern beteiligt. Deutsche sitzen nun mit Italienern und Spaniern endgültig  in einem Boot. Scheitern die Krisenländer, scheitert auch Deutschland!

Die deutsche Justiz und der Euro
Klage gegen den Euro ISchon im Gründungsvertrag der Europäischen Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, war klar: Wichtige Währungsfragen sollen künftig gemeinsam entschieden werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion war beschlossen, der Grundstein für den Euro gelegt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den EU-Vertrag im Dezember 1992. Kurz darauf wurde zudem die „Entwicklung der Europäischen Union“ in der Verfassung festgeschrieben. Gegen diese Kompetenzverlagerung klagten zahlreiche Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht - vom Grünen Hans-Christian Ströbele bis zum nationalliberalen Manfred Brunner (später Vorsitzender der Kleinpartei „Bund Freier Buerger - Die Freiheitlichen“; das Bild zeigt ihn bei einer Demonstration für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euros). Quelle: dapd
Manfred Brunner beauftragte den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider mit der Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Vertrag. Das Hauptargument: Die Beschlüsse von Maastricht seien mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Im Oktober 1993 wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurück, die Sorge um das Demokratieprinzip sei unbegründet. In der Begründung des „Maastricht-Urteils“ wurde der Begriff Staatenverbund für die EU geprägt - mehr als ein reiner Staatenbund aber auch kein Bundesstaat. Alle anderen Bestandteile der Beschwerde - etwa, dass die EU keine Grundrechte garantieren könne - wiesen die Karlsruher Richter als unbegründet zurück. Schachtschneider aber gab noch lange nicht auf... Quelle: dpa
Klage gegen den Euro IIKarl Albrecht Schachtschneider (ganz links) legte Anfang 1998 gemeinsam mit den Ökonomen Wilhelm Nölling, Wilhelm Hankel und Joachim Starbatty (von links) eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss zur Einführung des Euro ein. Nach Ansicht der vier Kläger war die Stabilität der europäischen Gemeinschaftswährung nicht gewährleistet. Die Beschwerde war jedoch erfolglos. Quelle: dpa
Das Lissabon-UrteilDer Vertrag von Lissabon wurde zwar im Dezember 2007 unterzeichnet und im Mai 2008 durch die deutschen Parlamente ratifiziert. Der CSU-Politiker Gauweiler klagte jedoch weiter. Karl Albrecht Schachtschneider reichte die Klage gegen den Vertrag von Lissabon und seine Umsetzung in deutsches Recht ein, nach einer Meinungsverschiedenheit mit dem Auftraggeber Gauweiler vertrat dann der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Weitere Bundestagsabgeordnete, die Partei Die Linke und die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) legten ebenfalls Beschwerden ein. Ende Juni 2009 schließlich urteilte das höchste deutsche Gericht: Während der Vertrag von Lissabon selbst den Vorgaben des Grundgesetzes entspreche, müsse beim deutschen Begleitgesetz zur Umsetzung des Vertrags nachgebessert werden, so die Richter. Der Vertrag räume Bundestag und Bundesrat zu wenige Rechte ein. Quelle: dpa
Experten fordern mehr Macht für den Europäischen GerichtshofMit den Aufgaben wachsen auch die Bürogebäude: Der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg musste bereits kräftig anbauen, da immer mehr Entscheidungen in der letzten Instanz dort getroffen werden. Befürworter dieser Kompetenzverlagerung meldeten sich nach dem Lissabon-Urteil in einer Denkschrift - unterzeichnet von 30 Hochschullehrern und Richtern - zu Wort: Das Bundsverfassungsgericht solle verpflichtet werden, europarechtliche Verfahren zuerst dem EuGH vorzulegen, forderten sie. Sonst steuere das deutsche Verfassungsgericht „auf einen Justizkonflikt mit dem EuGH zu“. Quelle: dpa
Klage gegen den Euro-Rettungsschirm IGemeinsam hatten die vier schon Ende der 90er-Jahre gegen die Euro-Einführung geklagt, im Mai 2010 reichten sie, unterstützt vom ehemaligen Thyssen-Chef Dieter Pethmann, Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz zur Bekämpfung der griechischen Schuldenkrise ein: Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty (von links). Hauptargument der Kläger ist die „No-Bailout-Klausel“ im Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union. Ihren Eilantrag auf einstweilige Anordnung lehnten die Karlsruher Richter ab, die Beschwerde selbst wurde erstmals am 5 Juli verhandelt. Ebenfalls zur Verhandlung zugelassen wurde die Beschwerde eines alten Bekannten... Quelle: dapd
Klage gegen den Euro-Rettungsschirm IIAuch Peter Gauweiler legte Beschwerde gegen Euro-Rettungsschirm und Griechenland-Hilfen ein. Der CSU-Politiker, hier bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 5. Juli, führt vor allem die Nichtbeistands-Klausel des EU-Vertrags ins Feld. Die lege klar fest, dass kein Land für die Schulden des anderen einstehen muss. Im Falle Griechenland empfiehlt Gauweiler eine Staatsinsolvenz. Andernfalls würde man weiterhin „25 oder 30 weltweit tätige Investmentbanken und ihre wahnwitzigen Geschäfte“ stützen. Auch die demokratischen Spielregeln sieht Gauweiler durch die Beschlüsse zum Euro-Rettungsschirm verletzt. Er und die Gruppe um Schachtschneider sind bei weitem nicht die einzigen, die sich an das höchste deutsche Gericht gewandt haben: Dort sind über 50 Beschwerden in Sachen Euro-Rettung eingegangen. Zur Verhandlung zugelassen wurden aber nur zwei, die stellvertretend für die anderen stehen sollen. Gegen diese selektive Zulassung wiederum wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Quelle: dpa

Das haben die Karlsruher Richter bewusst nicht verhindern wollen und können. BVG-Präsident Andreas Voßkuhle wies vielmehr darauf hin, dass die Verweigerung des ESM-Rettungsfonds womöglich noch größere Schäden für Deutschland bedeuten würden. Dies abwägen, sei aber nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, sondern des Bundestages und der Bundesregierung. Und deshalb wies das Verfassungsgericht auch einen Antrag der Kläger ab, dem Bundespräsidenten selbst nach der heutigen Eilentscheidung noch die Unterschrift unter den ESM-Vertrag zu verbieten, bis das Gericht endgültig (in einigen Wochen oder Monaten) entschieden hat.

Alternativ: Europas Untergang

Bundespräsident Joachim Gauck kann nun den ESM-Vertrag unterschreiben. Zunächst aber müssen die Juristen noch die beiden Bedingungen des Verfassungsgerichts – strikte Begrenzung auf 190 Milliarden Euro und Informationspflicht für den Bundestag  – in den Vertragstext hineinfrickeln. Das kann noch zwei Tage dauern. Mit Gaucks Unterschrift kann der ESM endgültig in Kraft treten. Dann entsteht ein gigantischer Feuerlöschtopf mit 700 Milliarden Euro Stammkapital, woran Deutschland mit 27,1 Prozent beteiligt ist.

Wie geht es weiter mit dem ESM?

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat diesen Weg definitiv nicht gern beschritten. Er ist ihr mehr oder weniger aufgezwungen worden, Alternativen schienen ihr noch ungeheurer („Scheitert der Euro, scheitert Europa“). Merkel muss mit den Anfangsfehlern der Währungsunion fertig werden, wozu neben fehlenden strengen Haushaltsauflagen, einer fehlenden harmonisierten Wirtschafts- und Finanzpolitik auch die Aufnahme Griechenlands zählt.

Mit dem heutigen Plazet des Bundesverfassungsgericht zum ESM kann niemand Deutschland mehr vorwerfen, nicht alles zum Erhalt der Euro-Zone und für die europäische Einigung zu tun. Nun ist der Ball allein im Feld der Krisenländer. Sie müssen ihre Staatsfinanzen sanieren und ihre verkrusteten Wirtschafts- und Sozialstrukturen reformieren. Die größte Verantwortung aber trägt Frankreich: Schuldenfinanzierter Sozialismus oder wettbewerbsfähige Marktwirtschaft lauten die Alternativen für den französischen Präsidenten Francois Hollande; und nach dem linken Wahlkampfgetöse scheint er nun doch den Stabilitätspfad zu beschreiten.

Gelingen die Reformen in den Krisenländern, steht Europa in wenigen Jahren superstark da. Die Alternative wäre Europas Untergang. Dafür ist das Bundesverfassungsgericht dann aber weder zuständig noch verantwortlich, sondern allein die Politik.

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