EuGH-Anwältin Kopftuchverbot in Unternehmen kann zulässig sein

Wenn das Kopftuch ein religiöses Zeichen ist, dann dürfen Unternehmer ihren Angestellten das Tragen eines Kopftuches verbieten – meint die Generalanwältin. Das diskriminiere die Religion nicht.

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EuGH-Anwältin: Es liegt keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion vor, wenn einer Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens verboten wird, am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch zu tragen. Quelle: dpa

Brüssel In der Europäischen Union kann ein Arbeitgeber seinen Angestellten das Tragen eines Kopftuches verbieten, wenn es als religiöses Zeichen verwendet wird. Zu diesem Schluss kommt die Generalanwältin vor dem Gerichtshof der EU (EuGH), Juliane Kokott, in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter der Einschätzung der Generalanwälte.

Nach Ansicht Kokotts liegt keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion vor, wenn einer Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens verboten wird, am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch zu tragen. Das Verbot könne dann gelten, wenn der Betrieb allgemeine Regeln aufgestellt habe, in denen das Zeigen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen am Arbeitsplatz untersagt würden. Das Verbot dürfe aber nicht auf Vorurteilen gegenüber einer oder mehreren Religionen oder religiösen Überzeugungen beruhen. Zudem müsse das zuständige Gericht die Verhältnismäßigkeit prüfen.

„Während aber ein Arbeitnehmer sein Geschlecht, seine Hautfarbe, seine ethnische Herkunft, seine sexuelle Ausrichtung, sein Alter oder seine Behinderung nicht 'an der Garderobe abgeben' könne, sobald er die Räumlichkeiten seines Arbeitgebers betrete, könne ihm bezüglich seiner Religionsausübung am Arbeitsplatz eine gewisse Zurückhaltung zugemutet werden“, hieß es in der Zusammenfassung des EuGH zu Kokotts Einschätzung.

Im vorliegenden Fall wurde der Rezeptionistin einer Sicherheitsfirma in Belgien gekündigt, weil sie nach dreijähriger Tätigkeit in dem Betrieb künftig mit einem islamischen Kopftuch zu Arbeit kommen wollte. (Az: C-157/15) Die Frau klagte daraufhin erfolglos auf Schadensersatz und zog schließlich vor den EuGH. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2015 das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen gekippt und dies mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit begründet.

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