
Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur EZB eine Möglichkeit, die politische Integration der Währungsunion voranzutreiben. Dies sei von Anfang an Ziel der Euro-Zone gewesen, „aber wir sind nicht ausreichend vorangekommen“, sagte Merkel am Mittwoch im Bundestag.
Es gehe jetzt darum, mit einem „klaren politischen Kompass“ auf das Urteil der Karlsruher Richter zu reagieren mit dem Ziel, dass der Euro als starke Währung Bestand habe. Änderungen der europäischen Verträge dürften dabei kein Tabu sein. Es müsse auch gewährleistet sein, dass die Bundesbank weiter an Beschlüssen der Europäischen Zentralbank teilnehme.
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die billionenschweren Aufkäufe von Staatsanleihen der Euro-Länder durch die EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Mit ihrem Urteil stellten sie sich gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der Ende 2018 in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis kam, dass die Käufe nicht gegen EU-Recht verstoßen.
Die EU-Kommission schließt nach dem Karlsruher Urteil ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht aus. Sie kann gemäß den EU-Verträgen rechtliche Schritte in Form solcher Verfahren gegen EU-Länder einleiten, die EU-Recht nicht umsetzen.