Europawahl Kleinparteien unterrepräsentiert: Gericht stoppt Wahl-O-Mat

Die Justiz sieht Kleinparteien beim Entscheidungshelfer im Nachteil. Der Betreiber klemmt die Plattform ab – und will zeitnah nachbessern.

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Die Betreiber müssen die Software überarbeiten. Quelle: dpa

Köln Der sogenannte Wahl-O-Mat darf nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Köln verbot der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn am Montag, das Internetangebot, das eine Orientierungshilfe bei Wahlen geben soll, in seiner derzeitigen Form zu anzubieten. Es gab damit einem Antrag der Partei „Volt Deutschland“ statt. „Wir schalten umgehend ab“, versicherte ein Sprecher der Bundeszentrale.

Das Gericht begründete den Schritt damit, dass man auf der Seite seine politischen Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könne. Das sei eine Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien. Der Anzeigemechanismus verletze das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Der Sprecher der Bundeszentrale bedauerte die Entscheidung. „Der Wahl-O-Mat ist das erfolgreichste Angebot, um Menschen für Politikbeteiligung zu gewinnen.“ Es sei - auch aktuell im Vorfeld der Europawahl - von Millionen Menschen genutzt worden.

Die Bundeszentrale werde das Urteil prüfen und sehr schnell - in den nächsten Tagen - entscheiden, ob sie Beschwerde einlege oder die Software überarbeite, damit auch kleinere Parteien in den Abgleich aufgenommen würden. Inwieweit das technisch möglich sei und welchen Aufwand es verursache, könne er nicht beurteilen, sagte der Sprecher.

Positiv wurde der Entscheid entsprechend bei Volt aufgenommen. „Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung, die den Nutzern desWahl-O-Maten jetzt und langfristig einen besseren Zugang zu politischer Information garantiert“, sagte Vorstandsmitglied Leo Lüddecke in einer Stellungnahme. Es handle sich um einen wichtigen Sieg für neue Ideen und sei ein klares Ja zu mehr Transparenz und Fairness.

Bisher hatte die Bundeszentrale argumentiert, eine Ausweitung des Programms auf deutlich mehr Parteien sei technisch nicht möglich. Dem war das Gericht aber ausdrücklich nicht gefolgt. Die Bundeszentrale habe eine technische Unmöglichkeit „nicht hinreichend glaubhaft gemacht“, hieß es in der Mitteilung über den Gerichtsbeschluss.

Auf der Seite wahl-o-mat.de/europawahl2019 konnte man bisher seine Antworten auf verschiedene politische Fragen mit den Positionen von bis zu acht Parteien abgleichen lassen. Ein Prozentwert zeigt den Grad der Übereinstimmung an.

Der Wahl-O-Mat versteht sich als Entscheidungshilfe vor allem für junge Wähler und soll zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen. Inzwischen sei die Nutzung zum „demokratischen Volkssport“ geworden, hatte der Präsident der Bundeszentrale, Thomas Krüger, kürzlich in Berlin gesagt. Nach Angaben der Zentrale wurde der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2017 knapp 15,7 Millionen Mal gespielt.

Hier finden sie die Nachrichten zur Europawahl im News-Blog.

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