Evaluationsbericht Mindestlohn kommt nicht bei allen an

In vielen Fällen wird der Mindeststundenlohn Arbeitnehmern vorenthalten, wie der Evaluationsbericht zeigt. Im Januar will Minister Heil Vorschläge zur Weiterentwicklung machen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Mindestlohn muss laut Heil steigen und weiterentwickelt werden. Quelle: dpa

Auch fast sechs Jahre nach seiner Einführung wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro in Deutschland noch keineswegs überall eingehalten. Zu diesem Ergebnis kommt ein am Montag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegter Evaluationsbericht, in dem die Auswirkungen der seit 2015 geltenden Lohnuntergrenze beleuchtet werden.

„Der Bericht zeigt auch, dass der Mindestlohn noch nicht bei allen ankommt“, sagte der SPD-Politiker. Der Mindeststundenlohn werde in vielen Fällen Arbeitnehmern vorenthalten. Heil will im Januar eine Änderung des Mindestlohngesetzes vorschlagen, um schneller auf einen Mindestlohn von zwölf Euro zu kommen.

„Der Mindestlohn muss weiter steigen und fortentwickelt werden“, sagte Heil. „Dazu werde ich im Januar Vorschläge machen.“ Nach seinen Vorstellungen soll der Mindestlohn künftig 60 Prozent des mittleren Lohns betragen. Mit dieser Forderung war die SPD bereits in die Europawahl 2019 gezogen. Dies solle als Ziel im Mindestlohngesetz verankert werden, hatte Heil der „Bild am Sonntag“ gesagt. „Das würde aktuell zwölf Euro entsprechen.“

Bislang ist gesetzlich festgelegt, dass die aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern bestehende Mindestlohn-Kommission Erhöhungen empfiehlt und sich an der Entwicklung der Tariflöhne orientiert. Zwölf Euro sind noch in weiter Ferne: 2021 steigt der Mindestlohn zunächst auf 9,50 Euro und danach in drei weiteren Schritten auf 10,45 Euro ab 1. Juli 2022.

Dies dürfte auch ein Thema der Bundestagswahl 2021 werden: SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte am Samstag angekündigt, eine von seiner Partei geführte Bundesregierung werde den Mindestlohn auf mindestens zwölf Euro anheben.

Schutz vor Niedrigstlöhnen

Der Wirtschaftsrat der CDU kritisierte Heils Pläne. „Mitten in der Coronakrise erneut einen Mindestlohn von zwölf Euro ins Spiel zu bringen, ist angesichts der drohenden Pleitewelle in Deutschlands Wirtschaft schlicht verfehlt“, erklärte der Verband. „Vielen Unternehmen wie etwa in der Hotel- und Gaststättenbranche steht das Wasser ohnehin schon bis zum Hals, zahlreiche Jobs sind bedroht.“

Laut Evaluationsbericht hat der Mindestlohn zum Schutz der Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen beigetragen. Die Lohnuntergrenze habe „weitgehend beschäftigungsneutral“ gewirkt und „kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen“ gehabt.

Kaum messbar sei bislang das Ausmaß der Nichteinhaltung: „Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer unbekannten Zahl an Betrieben mit teilweise rechtswidrigen Praktiken umgangen.“ Hier bestehe noch Forschungsbedarf. Schätzungen gingen von rund 500.000 bis 2,4 Millionen Beschäftigungsverhältnissen im Jahr 2018 aus, die mindestlohnberechtigt gewesen seien, aber weniger als den Mindestlohn erhalten hätten. Diese Schätzungen beruhten demnach aber auf Datensätzen, die eine valide Messung von Stundenlöhnen nur sehr eingeschränkt erlaubten.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%