Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden Nach Abschiebung aus Deutschland – Tunesien will Sami A. vorerst behalten

Der Streit über die Abschiebung von Sami A. geht weiter: Tunesien sieht derzeit überhaupt keinen Grund, Sami A. nach Deutschland zurückzuschicken.

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Fall Sami A.: Gericht setzt Stadt Bochum Frist für Rückholung Quelle: dpa

Gelsenkirchen/Tunis Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzt die Stadt Bochum nach der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. mit einem beispiellosen Schritt unter Druck. Die Richter haben die Ausländerbehörde unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, den nach Tunesien abgeschobenen Gefährder spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen. Tunesien sieht derzeit jedoch überhaupt keinen Grund, Sami A. nach Deutschland zurückzuschicken.

Man ermittle selbst wegen Terrorverdachts gegen Sami A., sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Zudem gebe es kein entsprechendes Gesuch der deutschen Behörden. „Es gibt gar keinen Grund, ihn zu übergeben. Sami A.s Auslieferung widerspricht dem Prinzip der staatlichen Souveränität.“

Endgültig ausschließen wollte Sliti eine Rücküberstellung allerdings nicht. Voraussetzung wären Terrorermittlungen in der Bundesrepublik sowie ein offizielles Gesuch. Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich.

In Deutschland konnte Sami A. die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aber nicht nachgewiesen werden, entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt.

Der Tunesier war am 13. Juli in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidrig“ und verlangen, Sami A. zurückzuholen.

In seinem Beschluss kritisiert das Verwaltungsgericht nun, dass die Ausländerbehörde in Bochum dazu bislang „nichts Substantielles unternommen“ habe. Es droht der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte Sami A. bis zum nächsten Dienstag nicht zurückgeholt werden.

Das NRW-Flüchtlingsministerium bereitet inzwischen eine Beschwerde gegen die Vollstreckungsentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vor. Sie wird von der Bochumer Ausländerbehörde eingereicht.

In Tunesien prüft die Justiz derweil, inwieweit Sami A. dort juristisch belangt werden kann. Sprecher Sliti zufolge soll am Freitag eine Entscheidung über das weitere Vorgehen verkündet werden. Es ist möglich, dass Tunesien Sami A. selbst anklagen wird.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, die deutsche Botschaft in Tunis habe von tunesischer Seite bisher nur die mündliche Auskunft erhalten, „dass es Sami A. den Umständen entsprechend gut geht“. Er war nach seiner Abschiebung von den tunesischen Behörden in Gewahrsam genommen worden.

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