EX-LEIBWÄCHTER VON OSAMA BIN LADEN Sami A. darf nicht nach Deutschland ausreisen

Der aus Deutschland abgeschobene Islamist Sami A. wird vorerst nicht aus Tunesien zurückkehren. Ein Ultimatum aus Gelsenkirchen läuft somit ins Leere.

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Sami A.: Islamist darf nicht nach Deutschland ausreisen Quelle: dpa

Tunis/Gelsenkirchen Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht wird trotz seiner Fristsetzung vorerst vergeblich auf die Rückkehr des abgeschobenen Islamisten Sami A. warten. Nach Angaben tunesischer Behörden kann Sami A. zurzeit nicht nach Deutschland reisen. Sein Pass sei weiter im Besitz der Behörden und werde untersucht, sagte der Sprecher der Anti-Terror-Behörde in Tunis, Sofiane Sliti, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem ermittle Tunesien weiterhin gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum Dienstagabend aus dem nordafrikanischen Land zurückzuholen. Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war.

Sami A. war am vergangenen Freitag von den Behörden in Tunesien zunächst auf freien Fuß gesetzt worden. Sein Anwalt Seif Eddine Makhlouf geht nach eigenem Bekunden davon aus, dass die Ermittlungen gegen seinen Mandanten in Tunesien bald eingestellt werden. Sami A. genieße einen „guten Rechtsstatus“, sagte er der dpa.

Praktisch wird sich aber wohl auch nach Ablauf des Gelsenkirchener Ultimatums zunächst nichts Wesentliches tun. Das Verwaltungsgericht wartet erst ab, ob die Anwältin von Sami A. am Mittwoch beantragen wird, die Summe einzufordern. Dies hatte sie mehrfach angekündigt. Allerdings würde dagegen voraussichtlich das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium eine weitere Beschwerde auffahren.

Zwei Beschwerden der Bochumer Ausländerbehörde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen liegen dem Oberverwaltungsgericht bereits vor - gegen das Abschiebe-Verbot und gegen die Vollstreckungsentscheidung, Sami A. zurückzuholen.

Mehrere deutsche Gerichte haben es seit 2005 als erwiesen angesehen, dass Sami A. 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat. Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, konnte ihm aber keine Straftaten nachweisen und musste das Verfahren einstellen. Sami A. war bereits 1997 nach Deutschland eingereist, um Technische Informatik und später Elektrotechnik zu studieren.

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