
Frankfurt Der 71-Jährige, der 2003 zusammen mit zwei Kollegen eine Fortsetzung des Verbotsverfahrens abgelehnt hat, weiß worauf bei solch einem Verbot zu achten ist.
Als Bundesverfassungsrichter haben Sie vor acht Jahren eine Fortsetzung des NPD-Verbotsverfahrens abgelehnt. Hat sich die Lage seither verändert?
Hassemer: Das hat sich wesentlich verändert. Denn das Gericht hat damals die Fehler, die man machen kann, sehr klar beschrieben. Und der Fehler ist halt einfach der, dass das Gericht nicht unterscheiden kann, ob die inkriminierten Texte, die das Verfahren begründen sollen, von der NPD stammen oder von den V-Leuten. Der Verfassungsschutz konnte seine Leute natürlich nicht aufdecken und das war das Problem. Wir waren gewissermaßen im Blindflug.
Warum haben Sie damals gegen die Fortsetzung des Verbotsverfahrens gestimmt?
Wir haben damals nicht über die Verfassungswidrigkeit in der Sache entschieden. Wir haben nur über die Vorfrage entschieden - über die wir dann ja auch in Streit geraten sind: „Können wir ein faires Verfahren garantieren?“ Ich war und bin der Meinung, das konnten wir nicht. Wenn man heute nicht mehr denselben Fehler macht, ist das schon eine ganze Menge.
Sehen Sie heute also gute Chancen für ein Verbot der NPD?
Die rechtlichen Bedingungen für ein solches Verfahren gibt es. Das Grundgesetz hat das gut und klug gemacht. Man darf nur nicht solche Fehler machen wie damals. Man muss klar stellen, von wem die Texte sind. Und wenn man das nicht kann, muss man es lassen.