Exklusive Zahlen zum Dieselskandal Tausende VW-Verfahren enden ohne Urteil

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Die Strategie geht nicht in allen Fällen auf

Volkswagen beziffert die Zahl der beendeten Verfahren an Oberlandesgerichten auf 3981. Zieht man 40 Beschlüsse und 21 Urteile ab, bleiben 3920 zurückgenommene Verfahren. 

Gründe für die Rücknahmen müssen die Prozessbeteiligten den Gerichten nicht offenlegen. Endet eine Berufung oder ein Revisionsverfahren vorzeitig, deutet das aber darauf hin, dass sich die Parteien mit einem Vergleich außergerichtlich geeinigt haben.

„Zurückgenommen heißt ja nicht von VW zurückgenommen, sondern dass diese Verfahren vermutlich in einen Vergleich mündeten“, sagt Rechtsanwalt Marco Rogert der Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich, die deutschlandweit VW-Kunden im Dieselskandal vertritt.

„Die hohe Zahl der Rücknahmen bei Verfahren vor den diversen Oberlandesgerichten beruht darauf, dass VW mit vielen Klägern Vergleiche schließt, um Prozessniederlagen vor den Oberlandesgerichten zu vermeiden“, sagt Wolf von Bernuth, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Hausfeld, die auch die Musterverfahren von Myright in Deutschland führt.

„Diese Strategie geht aber nicht in allen Fällen auf“, sagt von Bernuth. Das zeige der jüngst bekannt gewordene Beschluss des OLG Köln vom 03. Januar 2019. In diesem Verfahren habe das OLG Köln die Berufung von VW als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen.

Bislang schafften es erst drei Abgas-Verfahren bis zur höchsten Instanz am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Selbst diese endeten meist vorzeitig.

In Karlsruhe sollte am 8. Januar 2019 erstmals zum Abgasskandal verhandelt werden. Das Verfahren (VIII ZR 78/18) wurde kurz vor dem Termin aber zurückgenommen.

Nun bestätigte der Bundesgerichtshof auf Anfrage der WirtschaftsWoche, dass auch ein zweites Verfahren bereits im September 2018 zurückgenommen wurde (VIII ZR 149/18).

Beim Bundesgerichtshof ist somit aktuell nur noch ein Verfahren mit Bezug zum Dieselskandal anhängig (VIII ZR 225/17). Es soll am 27. Februar verhandelt werden.

Der Kläger fordert eine Ersatzlieferung für seinen VW Tiguan. Damit hatte er bislang weder beim Landgericht Bayreuth noch beim Oberlandesgericht Bamberg Erfolg – weil das betroffene Modell nicht mehr hergestellt wird. Laut Oberlandesgericht sei die Lieferung eines mangelfreien und gleichwertigen Ersatzfahrzeuges im Neuzustand somit unmöglich.

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