EZB-Geldpolitik CDU-Politiker fordert Vetorecht der Bundesbank

Die Sorge war groß, das Bundesverfassungsgericht könnte einen zentralen Baustein der Euro-Rettung kippen. Es kam anders. In Berlin ist man zwar nicht überrascht, trotzdem wird der Ruf nach Konsequenzen laut.

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Mehr Kompetenzen? Der CDU-Wirtschaftsexperte Willsch fordert für die Bundesbank ein Vetorecht im EZB-Rat. Quelle: dpa

Berlin Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mehr Kompetenzen für die Bundesbank bei geldpolitischen Entscheidungen der EZB. „Als größter Anteilseigner am EZB-Kapital braucht Deutschland endlich ein Vetorecht. Es darf nicht sein, dass die Bundesbank im EZB-Rat von Malta und Zypern überstimmt werden kann“, sagte Willsch dem Handelsblatt.

Dass es im September 2012 gegen den EZB-Beschluss für das sogenannte OMT-Anleihen-Kaufprogramm im Zentralbank-Rat genau eine Gegenstimme, die von Bundesbankpräsident Jens Weidmann, gegeben habe, sage alles, sagte Willsch weiter. „Selbst wenn man eine Rechtmäßigkeit der EZB-Geldpolitik konstruieren kann, so tut sie unserem Land nicht gut.“ Menschen würden dazu genötigt, ihre Bausparverträge zu kündigen. Auch die Altersvorsorge rechne sich nicht mehr. „Wer sein Geld heute auf die hohe Kante legt, wird bestraft.“

Daher nutze es nichts, auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu hoffen. „Dann ist die Messe in den meisten Fällen längst gelesen.“ Vielmehr müsse sich die Politik „endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und darf sich nicht wegducken“. Die Deutsche Mark sei einst das Vorbild für den Euro gewesen. Aus diesem Grund stehe die EZB in Frankfurt. „Heute steht die EZB in der Tradition der Banca d'Italia“, kritisierte Willsch. „Und das schlimmste ist, dass unser Bundesbankpräsident zunehmend marginalisiert wird und seine Positionen als von gestern dargestellt werden.“

Die Karlsruher Richter hatten Beschwerden gegen das Anleihenkaufprogramm zurückgewiesen. Die EZB darf nun mit deutscher Beteiligung im Ernstfall unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten kaufen. Die Notenbank hatte 2012 angekündigt, verschuldete Euro-Staaten notfalls durch unbegrenzte Ankäufe von Staatsanleihen zu stützen. Der Beschluss wurde bislang nicht umgesetzt, allein die Ankündigung beruhigte die Finanzmärkte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm die EZB gegen Kritik in Schutz und warnte in der Debatte über die Niedrigzinspolitik vor einer Dramatisierung. Das Zinsniveau müsse auch ins Verhältnis zur Preissteigerung gesetzt werden, sagte Merkel am Dienstag in Berlin auf dem Wirtschaftstag des CDU-Wirtschaftsrates. „Der Realzins ist so schlecht nicht“. Angesichts der sehr, sehr geringen Inflation sei die Situation „nicht so dramatisch, wie es auf den ersten Blick“ aussehe, sagte Merkel.

Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) zeigte sich zufrieden damit, dass das Verfassungsgericht klargestellt habe, dass für die Überprüfung des Mandats der Notenbank in erster Linie der Europäische Gerichtshof zuständig sei. „In dieser Rechtsauffassung fühlen wir uns bestätigt“, sagte er.


Gysi: „Ich bin zufrieden, weil Auflagen erteilt worden sind“

Geklagt hatten unter anderen der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler, der Verein „Mehr Demokratie“ mit Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Linksfraktion im Bundestag.

Die Klagen sind nun formal gescheitert. Die Kläger hatten der Notenbank vorgeworfen, ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Unstrittig ist jedoch, dass allein die Ankündigung der Währungshüter auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise die Finanzmärkte beruhigte.

Umstritten war, ob die EZB eigenmächtig Risiken für den Steuerzahler eingehen und direkt in nationale Haushalte eingreifen durfte. Die Verfassungsrichter hatten Anfang 2014 schwerwiegende Bedenken geäußert, vorab aber den EuGH entscheiden lassen. Der Luxemburger Gerichtshof sah in dem Beschluss keinen Verstoß gegen EU-Recht. Auf dieser Grundlage fiel nun das endgültige Urteil.

Damit erlauben die Karlsruher Richter der Bundesbank als größtem EZB-Anteilseigner die Teilnahme an OMT-Anleihenkäufen unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel dürften solche Käufe nicht vorab angekündigt werden. Ihr Volumen müsste im Voraus begrenzt sein.

Bundesregierung und Bundestag verpflichtet der Richterspruch, die Umsetzung des Programms dauerhaft zu überwachen und bei Verstößen einzugreifen. Dabei muss die Politik auch darauf achten, ob gekaufte Anleihen später noch zu einem Risiko für den Bundeshaushalt werden.

„Ich bin zufrieden, weil Auflagen erteilt worden sind, die es vorher nicht gab“, sagte Gregor Gysi, Ex-Fraktionschef der Linken im Bundestag. Der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler betonte die Bedeutung für die anstehende verfassungsrechtliche Bewertung der aktuellen Anleihenkäufe der EZB. Auch dagegen gibt es bereits Klagen.


Ökonomen uneins über Urteil

Um die Konjunktur anzukurbeln, steckt die Notenbank seit März 2015 viele Milliarden Euro in Staats- und Unternehmensanleihen („Quantitative Easing“, QE). Auf diese Käufe ist das Urteil nach Einschätzung von Volkswirten nicht direkt übertragbar. Der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, sieht in den Auflagen für die praktische Geldpolitik keine Einschränkung.

Nach Einschätzung von Helmut Siekmann, Professor an der Universität Frankfurt und Direktor des Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS) ist die EZB „nicht gestärkt, aber auch nicht wesentlich geschwächt“: „Es bleibt ein gewisser Schwebezustand.“

Der neue Ifo-Präsident Clemens Fuest kritisierte das Urteil als „Kehrtwende“. Das Gericht habe es nicht gewagt, die EZB beim Kauf von Staatsanleihen stärker in die Schranken zu weisen als der EuGH.

Aus Sicht des Wirtschaftsweisen Volker Wieland hat Karlsruhe dagegen gewisse Grenzen für die Beteiligung der Bundesbank an OMT gesetzt: „Das hat Signalwirkung auch für die anderen Mitglieder des EZB-Rates“.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) forderte: „Es ist nun höchste Zeit, in Deutschland einen Schlussstrich unter die Streitigkeiten mit der EZB zu ziehen.“ Die rechtlichen Querelen könnten die Glaubwürdigkeit der EZB schädigen und damit letztlich der deutschen Wirtschaft schaden.

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