EZB Staatsanleihen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht

Jeden Monat kauft die EZB Staatsanleihen im Wert von 60 Milliarden Euro. Ob das erlaubte Geldpolitik oder Wirtschaftspolitik ist, soll der EuGH klären. Bis dahin soll das Bundesverfassungsgericht die Praxis untersagen.

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Bis der EuGH entscheidet, sollen die Karlsruher Richter den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB auf Eis legen. Quelle: dpa

Karlsruhe Die ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel wollen der Europäischen Zentralbank (EZB) ihre milliardenschweren Staatsanleihekäufe vorläufig verbieten lassen. Dafür legten sie am Freitag beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag ein, wie ein Sprecher in Karlsruhe bestätigte.

Lucke und Henkel wollen damit verhindern, dass der Anti-Krisen-Kurs der EZB ohne weiteres fortgeführt wird, bevor über Verfassungsbeschwerden gegen diese Politik entschieden worden ist (Az.: 2 BvR 1651/15). Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli den Europäischen Gerichtshof in den Rechtsstreit eingeschaltet.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstoßen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinaus und würden damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten eingreifen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus.

Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur kauft die Notenbank seit März 2015 Staatsanleihen und andere Papiere in großem Stil – derzeit für 60 Milliarden Euro monatlich. Das Geld soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe ankurbeln. Vorerst soll das Programm bis mindestens Ende 2017 laufen – die Käufe werden sich dann auf 2,28 Billionen Euro summieren. Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass die EZB die Wertpapierkäufe 2018 schrittweise zurückfährt.

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