Facebook-Gesetz Bundesregierung offen für europäisches Anti-Hass-Gesetz

Die EU-Kommission sieht das deutsche Vorgehen gegen Hasskommentare bei Facebook & Co. kritisch. Das Bundesjustizministerium verteidigt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und bringt eine europäische Lösung ins Spiel.

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Im Kampf gegen Hasskommentare in sozialen Medien setzt Deutschland auf eigene gesetzliche Regelungen. Quelle: dpa

Berlin Das Bundesjustizministerium hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen Hass und Hetze im Internet gegen Kritik der EU-Kommission verteidigt. Zugleich sprach sich Justizstaatssekretär Gerd Billen für europäische Regelungen aus. „Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein“, sagte Billen dem Handelsblatt. „Klar ist aber auch: Auf Deutschland bezogene nationale Regelungen können nur ein Anfang sein. Am Ende brauchen wir für europaweit agierende Unternehmen auch europäische Lösungen.“

EU-Vizekommissionspräsident Andrus Ansip hatte den deutschen Alleingang im Kampf gegen Hetze im Internet kritisiert. „Es ist wirklich schlecht für die EU, wenn alle Mitgliedstaaten anfangen, ihre eigenen Regeln aufzustellen“, sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Politiker der Nachrichtenagentur dpa. Für die Menschen und Unternehmen in Europa, aber auch für globale Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube werde es sehr schwer sein, unterschiedliche Regelwerke zu verstehen. Ziel sollte es eigentlich sein, eine Zersplitterung zu vermeiden.

Billen sagte dazu: „Wir sind uns mit der Europäischen Kommission in dem Ziel doch vollkommen einig: Strafbare Äußerungen, wie Volksverhetzung oder die Aufforderung zu Gewalttaten, müssen schneller erkannt und entfernt werden.“ Zumal Hasskriminalität in sozialen Netzwerken in vielen Ländern zu einem „immer größeren Problem“ werde.

Die Löschpraxis der Plattformbetreiber sei aber „noch immer unzureichend“, betonte Billen. Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen reichten nicht aus. „Unsere Erfahrungen haben gezeigt: Ohne politischen Druck bewegen sich die Sozialen Netzwerke leider nicht.“  Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen, seien daher gesetzliche Regelungen nötig.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war Anfang Oktober mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten und soll dazu führen, dass Online-Netzwerke strafbare Inhalte schneller löschen. Vom 1. Januar an soll eine Frist von 24 Stunden oder in komplizierten Fällen von einer Woche greifen. Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben sind Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen.

Ob die EU-Kommission nun auf Basis des deutschen Gesetzes eine europäische Richtlinie vorschlagen wird, um ein Regelungswirrwarr zu verhindern, ließ Ansip offen. Seinen Worten zufolge soll erst einmal beobachtet werden, ob ein vor kurzem präsentierter Leitfaden für Online-Plattformen die gewünschte Wirkung bringt. Er ergänzt einen Verhaltenskodex, mit dem sich Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft bereits 2016 freiwillig verpflichtet haben, stärker gegen Hasskriminalität im Internet vorzugehen.

Hass und Hetze im Internet seien ein sehr ernstzunehmendes Problem geworden, kommentierte Ansip. Man müsse den Plattformen aber ein bisschen Zeit geben, darauf zu reagieren.

Der aus Estland stammende EU-Vizekommissionspräsident äußerte zudem die Befürchtung, dass eine Regelung nach deutschem Vorbild in anderen Staaten dazu genutzt werden könnte, die Meinungsfreiheit einzuschränken. „Ich mache mir keine Sorgen um Deutschland“, sagte er. Anderswo könnten solche Gesetze aber in sehr anderer Art und Weise umgesetzt werden.

Die Kritik Ansips ist insofern bemerkenswert, als die EU-Kommission schon vor Monaten die Möglichkeit gehabt hätte, dass deutsche Gesetzgebungsverfahren auszubremsen.  Im Rahmen des sogenannten Notifizierungsverfahrens wurde in Brüssel geprüft, ob das NetzDG mit EU-Recht vereinbar ist. Die Kommission ließ jedoch die Frist verstreichen, innerhalb der Bedenken oder Einwände hätten erhoben werden können.

Auch hatte sich die EU-Justizkommissarin Vera Jourova im Sommer noch wohlwollend zu dem deutschen Gesetz geäußert und mit Blick auf mögliche europäische Reglungen erklärt, dass es „ziemlich wichtig“ sei, „jetzt auf Deutschland zu schauen und wie das dort klappt“.

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