Damit erhärtet sich der Verdacht, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt, Brüssel Deutschland aber nicht brüskieren will. Eine offizielle Anfrage der WirtschaftsWoche auf Herausgabe der Dokumente verweigerte die Kommission. Die Begründung: „Die Veröffentlichung der Dokumente würde das Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Mitgliedsstaat und der Kommission beeinträchtigen“. Nach einer Verordnung aus 2001 muss die Kommission interne Dokumente auf Anfrage zugänglich machen – es sei denn, dies gefährde die öffentlichen Sicherheit oder eine laufende Untersuchung. Das trifft hier aber nicht zu.
Mehrere Studien, unter anderem vom Digitalverband Bitkom, waren zum Ergebnis gekommen, dass das Facebook-Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Das Gesetz verpflichtet Betreiber von Webseiten, offenkundig strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach dem Hinweis darauf zu löschen. Es ist seit Oktober in Kraft.
Sie lesen eine Vorabmeldung aus der aktuellen WirtschaftsWoche. Mit dem WiWo-Digitalpass erhalten Sie die Ausgabe bereits am Donnerstagabend in der App oder als eMagazin. Alle Abo-Varianten finden Sie auf unserer Info-Seite.