Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Fachkräftemangel Union spricht sich für höhere Mindestlöhne in der Gastronomie aus

Gegenüber den Beschäftigten sei mehr Wertschätzung nötig, aber auch mehr Flexibilität. So soll eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit treten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Von höheren Verdienstmöglichkeiten würden rund 7,5 Millionen Minijobber profitieren. Quelle: dpa

In der Union wird angesichts des Fachkräftemangels der Ruf nach einer Lockerung der starren Verdienst- und Arbeitszeitregeln in der Gastronomie laut. „Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass die Verdienstgrenze im Minijob weiter auf dem Niveau von 2013 verharrt, während Einkommen und Inflation steigen“, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden sechsseitigen Papier einer Gruppe von Unionsabgeordneten im Bundestag.

Das Papier wurde kurz vor Weihnachten an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) weitergeleitet, es dient als Grundlage für einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoß.

Einer der Initiatoren, Fraktionsvorstandsmitglied Axel Fischer (CDU), sagte der dpa: „Von höheren Verdienstgrenzen würden branchenübergreifend rund 7,5 Millionen Minijobber profitieren.“ Der ebenfalls aus Baden-Württemberg stammende Abgeordnete Olav Gutting betonte: „Dreh- und Angelpunkt ist immer wieder der Arbeitskräftemangel.“ Es sei mehr Wertschätzung den Beschäftigten gegenüber nötig, aber auch mehr Flexibilität. „Es ist gut, wenn der Mindestlohn steigt, aber dann muss auch die Minijob-Verdienstgrenze Schritt halten“, forderte Gutting.

Fischer sprach sich zugleich für ein modernes Arbeitszeitgesetz aus, das Freiräume für eine flexible Arbeitszeitgestaltung schafft und die Spielräume des EU-Rechts nutzt. „An Stelle einer täglichen muss eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten, die in tarifgebundenen wie in tarifungebundenen Unternehmen gilt“, sagte er.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%