Fahrplan für Gesetzgebungsverfahren Koalition will Streit über Kinderehen beilegen

Die Union fordert von Justizminister Heiko Maas einen raschen Gesetzentwurf zum Verbot von im Ausland geschlossenen Kinderehen. Dabei ist zu dem Thema bereits längst ein klärendes Gespräch vereinbart worden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
In der Koalition ist das Thema heftig umstritten. Insbesondere der Bundesjustizminister geriet unter Beschuss. Noch soll ein Einigungsversuch unternommen werden. Quelle: dpa

Berlin Union und SPD wollen ihren Streit über das Verbot von Kinderehen beilegen. Dazu wollen sich am Freitag kommende Woche Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen mit den Parlamentarischen Staatssekretären des Bundesjustizministeriums und des Bundesinnenministeriums, Christian Lange (SPD) und Günter Krings (CDU), treffen. Ziel sei es, bei dem Gespräch „die letzten Unklarheiten auszuräumen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem Handelsblatt.

Vor diesem Hintergrund nahm Fechner den Vorstoß des Unions-Vizefraktionschef Stephan Harbarth (CDU) zur Kenntnis, der von Justizminister Heiko Maas (SPD) gefordert hatte bis Mitte November einen Gesetzentwurf zum Verbot von Kinderehen in Deutschland vorzulegen. „Ich halte das für überzogenes Getöse, weil wir uns längst auf einen Fahrplan für das Gesetzgebungsverfahren geeinigt haben“, sagte Fechner. Es sei die Union gewesen, die bisher zu keiner einheitliche Linie gefunden habe.

Der CDU-Politiker Harbarth hatte Maas daran erinnert, dass in der Koalition vereinbart worden sei, ein Verbot von Kinderehen noch in diesem Jahr im Bundestag zu beschließen. Jeden Tag, den das Gesetz später komme, müssten Kinder und Jugendliche in Deutschland weiter leiden. „Ehen mit unter 18-Jährigen darf es in Deutschland nicht geben“, sagte Harbarth.

In Deutschland sollen Ehen nach derzeitiger Rechtslage nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist. Komplizierter ist die Rechtslage beim Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen.

Bisher werden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-Jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Durch den Zuzug von Flüchtlingen einschließlich verheirateter Jugendlicher und Kinder ist die Debatte um Kinderehen in Deutschland neu entbrannt.


Differenzen beim Thema auch in der Union

Auch CDU-Vizechefin Julia Klöckner mahnte zur Eile. Durch die Zuwanderung der Flüchtlinge gebe es einen Regelungsbedarf. Die „Aufhebung der Ehen von Minderjährigen“ müsse zum Normalfall gemacht werden, sagte sie im Deutschlandfunk.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte, außerhalb Deutschlands geschlossene Ehen von Kindern unter 16 Jahren müssten als nichtig behandelt werden, am besten europaweit. Im Alter darüber habe sich die bisherige Regelung bewährt, wonach ab dem 16. Lebensjahr geheiratet werden könne, wenn ein Partner volljährig sei und das Familiengericht zustimme. Es gebe keinen Grund, ausnahmslos die Volljährigkeit zu verlangen. Genau das sieht ein Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von August allerdings vor.

Auch die SPD tendiert zur Volljährigkeit.  Fechner erinnerte in diesem Zusammenhang an einen Beschluss seiner Fraktion vom September. Danach soll die Ehemündigkeit ohne Ausnahme auf 18 Jahre festgesetzt werden. Im Ausland geschlossene Ehen dürften in Deutschland demnach nur dann anerkannt werden, wenn beide Ehegatten 18 Jahre alt sind. Klargestellt werden solle zudem, so Fechner, dass diese Ehen mit Minderjährigen in Deutschland nicht anerkannt werden können.

Die SPD will außerdem das 2009 abgeschaffte Verbot der „religiösen Voraustrauung“ im Personenstandsrecht mit Androhung eines Bußgeldes wieder einführen. „Eine religiöse Trauung darf nur dann erfolgen, wenn zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat“, sagte Fechner. Damit werde sichergestellt, dass nicht durch religiöse Trauungen der gesetzliche Schutz von Kindern vor Zwangsverheiratungen umgangen werde.

„Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, schon gar keine minderjährigen Mädchen“, unterstrich der SPD-Politiker. „Ehen unter Zwang sind inakzeptabel.“ Kinder- und Jugendschutz habe auch für die Kinder von Flüchtlingen und Einwanderern „höchste Priorität“.


Maas verteidigt Ausnahmeregelungen

Ein Sprecher des Justizministeriums hatte am Montag gesagt, Maas wolle spätestens bis zum Ablauf des Jahres einen endgültigen Gesetzentwurf vorlegen. An dem Thema werde in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Hochdruck gearbeitet. Es sei aber hochkomplex und keineswegs so einfach wie manchmal dargestellt.

Im Gespräch mit AFP-TV verteidigte Maas die von ihm geplanten Ausnahmen im neuen Gesetz. Er stellte klar, dass auch er Ehen von unter 16-Jährigen nicht anerkennen und für nichtig erklären lassen will. Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren aber könne es „Ausnahmesituationen“ geben, sagte der Minister.

Insbesondere wenn es bereits Kinder aus der Beziehung gebe, müsse geprüft werden, ob es „besondere Ausnahmegründe“ gebe, die „die Aufrechterhaltung der Ehe als sinnvoll erscheinen lassen“, sagte Maas dem Videodienst der Nachrichtenagentur AFP weiter.

Er wies darauf hin, dass die Mädchen und jungen Frauen „keinerlei Unterhaltsansprüche aus der Ehe“ hätten, wenn diese von vornherein für nichtig erklärt werde. „Auch die Interessen der Frau müssen da eine Rolle spielen“, forderte Maas. Deswegen solle „im Regelfall“ die Ehe von Unter-18-Jährigen aufgehoben werden, „es sei denn, es gibt besondere Fälle, die sich aus dem Kindeswohl ergeben“.

Mit Agenturen

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%