Fahrverbot für Diesel „Da ist die Kreativität der Behörden gefragt“

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„Wird Ausnahmeregelungen geben müssen“

Also werden ganze Städte für Diesel abgeriegelt werden?
Das ist eine Möglichkeit. Die Behörden könnten aber auch versuchen, den Verkehr zu verteilen. Die Grenzwerte werden ja insbesondere dort überschritten, wo besonders viele Fahrzeuge fahren. Der Verkehr könnte etwa durch Ampelschaltung oder aktive Verkehrsschilder umgelenkt werden. Da ist die Kreativität der Behörden gefragt.

Sie hatten die Ausnahmegenehmigungen bereits angesprochen, die ja gerade für Handwerker wichtig sind, deren ganze Flotte oftmals aus Dieselfahrzeugen besteht. Lässt sich aus dem Urteil bereits etwas über mögliche Ausnahmeregelungen ablesen?
Es wird Ausnahmeregelungen geben müssen. Wie weit diese gefasst sind, entscheiden die einzelnen Länder. Mit hoher Sicherheit werden solche Ausnahmen für die Feuerwehr oder Rettungswagen gelten. Bei Handwerkern könnte es schon kritischer werden. Falls es für sie Ausnahmeregelungen gibt, dann dürften diese zeitlich begrenzt sein.

Wird es möglich sein, die Autobauer oder Händler auf Schadensersatz zu verklagen? Schließlich kauft man einen Wagen für gewöhnlich in dem Glauben, ihn über viele Jahre fahren zu können.
Das ist eine spannende Frage, die in den nächsten Monaten oder Jahren vor Gericht geklärt werden dürfte. Im Normalfall gibt es in einem Kaufvertrag diesbezüglich keine Garantien. Peugeot bietet meines Wissens als einziger Autobauer seit einem halben Jahr an, einen neugekauften Diesel im Falle eines Fahrverbots gegen einen Benziner umzutauschen. Da müssen wir künftige Gerichtsentscheidungen abwarten.

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Sehen Sie weitere Rechtsfragen, die sich aus dem Urteil ergeben?
Ein sehr interessantes Thema betrifft das Strafrecht. Es gibt einen Tatbestand der verbotenen Luftverunreinigung. Eingeführt worden ist er ursprünglich einmal, um Kraftwerksbetreiber zur Rechenschaft zu ziehen, die sich teure Filter sparen wollten. Dieser Tatbestand könnte aber auch interessant werden, wenn einzelne Behörden Fahrverbote nicht umsetzen...

... wie etwa die zuständigen Behörden in München?
Genau, dort hat es ja ein rechtskräftiges Urteil gegeben. Aber das Land zahlt lieber das Zwangsgeld, anstatt Fahrverbote umzusetzen. Ob ein solcher Fall auch als verbotene Luftverunreinigung gilt, müssen ebenfalls die Gerichte entscheiden.

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