Fahrverbote Nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen

In einigen deutschen Städten gibt es Diesel-Fahrverbote schon, in vielen Kommunen drohen sie noch. Diesel-Fahrzeuge mit Hardware-Nachrüstung sind davon aber nicht betroffen.

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„Um die Luftqualität zu verbessern, brauchen wir Hardware-Nachrüstungen“, erklärte Umweltministerin Svenja Schulze. Quelle: dpa

Berlin Diesel-Fahrzeuge mit einer Hardware-Nachrüstung sind künftig von Fahrverboten in Innenstädten ausgenommen. Dies beschloss der Bundestag am Donnerstag. „Um die Luftqualität zu verbessern, brauchen wir Hardware-Nachrüstungen“, erklärte Umweltministerin Svenja Schulze.

Die Änderung des Immissionsschutzgesetzes stelle klar, dass Diesel-Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im Fahrbetrieb geringere Stickstoff-Emissionen als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen. Euro-5-Diesel stießen derzeit real auf der Straße im Durchschnitt rund 900 Milligramm pro Kilometer aus. Mit einer Hardware-Nachrüstung könne die Grenze von 270 Milligramm eingehalten werden. „Die Kosten für solche Hardware-Nachrüstungen sind aus der Sicht der Bundesregierung von den Fahrzeugherstellern zu tragen.“

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