Fall Lübcke Ursprüngliches Geständnis: Täter ist mehrfach bewaffnet zu Lübckes Haus

Seine Aussage hat er widerrufen. Trotzdem zweifeln die Ermittler nach dem Mord des Regierungspräsidenten nicht an dem Geständnis von Stephan E.

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Fall Lübcke: Täter ist mehrfach bewaffnet zu Haus gegangen Quelle: Reuters

Karlsruhe Der Hauptverdächtige im Mordfall Lübcke hat laut seinem inzwischen zurückgezogenen Geständnis schon 2017 und 2018 je einen Anlauf zu der Tat unternommen. Mindestens zwei Mal sei Stephan E. bewaffnet zum Haus des Kasseler Regierungspräsidenten gefahren, dann aber wieder umgekehrt, hieß es am Montag aus Ermittlerkreisen. Hinterher sei er froh gewesen, Walter Lübcke nicht getötet zu haben, schrieben „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“), NDR und WDR am Sonntagabend.

Der Rechercheverbund hatte zuerst über die Details aus dem Geständnis berichtet. Demnach will E. sich seine Schusswaffen ab 2014 besorgt haben, um seine Familie vor angeblich überhandnehmender Kriminalität von Ausländern zu schützen. Der Plan, Lübcke zu töten, sei dann nach und nach gereift. Dabei hätten auch islamistische Anschläge eine Rolle gespielt, die E. aufgewühlt und beschäftigt hätten. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe kommentierte den Bericht nicht.

Lübcke war Anfang Juni auf seiner Terrasse mit einem Kopfschuss getötet worden. DNA-Spuren am Tatort führten zu E., der seit Mitte Juni in Untersuchungshaft sitzt. Die Ermittler gehen von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus. Deshalb führt inzwischen der Generalbundesanwalt die Ermittlungen.

Der 45-jährige E. hatte zunächst zugegeben, Lübcke getötet zu haben – in einem achtstündigen Gespräch mit den Ermittlern, wie es in dem Medienbericht heißt. Bei einem Termin beim Haftrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) widerrief er dieses Geständnis später.

Für die Ermittler ändert das nichts am dringenden Tatverdacht. Sie gehen nach Informationen aus Justizkreisen davon aus, dass das Geständnis in einem Prozess gegen E. problemlos verwertbar wäre. Dieser habe in seiner ursprünglichen Aussage Täterwissen offenbart. An seiner Täterschaft bestünden deshalb keine Zweifel.

E. hatte den Ermittlern sein Waffenversteck verraten und auch die Namen zweier Männer genannt, über die er 2016 an die spätere Tatwaffe gekommen sei. Elmar J. und Markus H. wird deshalb Beihilfe zum Mord vorgeworfen, sie sitzen ebenfalls in U-Haft.

Nach den Erkenntnissen der Ermittler kreuzten sich Lübckes und E.'s Wege 2015 auf einer Informationsveranstaltung zu einer geplanten Flüchtlingsunterkunft. Dort hatte sich der Regierungspräsident gegen Schmährufe gewehrt und in einer anschließenden Rede gesagt, wer gewisse Werte nicht teile, könne das Land verlassen. Laut „SZ“, NDR und WDR hat E. eingeräumt, einer der lautesten Zwischenrufer („Ich glaub's nicht“ - „Verschwinde!“) zu sein, die auf einem Handyvideo zu hören sind.

Der vorbestrafte Rechtsextremist habe sich eigentlich aus der Szene lösen und ein normales Leben mit Familie und Job führen wollen, heißt es weiter in dem Bericht über das anfängliche Geständnis.

Die sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Kölner Silvesternacht 2015/16 und der islamistische Anschlag in Nizza mit mehr als 80 Toten 2016 hätten ihn aber „ungeheuer aufgewühlt“. Das alles habe er auf Lübcke projiziert und ihm die Mitschuld gegeben an einer aus den Fugen geratenen Welt. E. habe lange geschwankt und gezögert - bis im Dezember 2018 zwei junge skandinavische Touristinnen in Marokko von Islamisten getötet wurden. Das habe den letzten Ausschlag gegeben.

Die drei Medien zitierten weiter aus dem Geständnis, E. habe Lübcke wortlos getötet. Inzwischen tue es ihm „unendlich leid“, niemand solle für seine Worte sterben müssen. Dem Bericht zufolge klagt E. über Depressionen, er sei in der U-Haft auf die Krankenabteilung verlegt worden. In einem Gerichtsverfahren vor mehr als 20 Jahren sei ihm schon einmal eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden, hieß es.

Mehr: Der Mord von Walter Lübcke zeigt, dass rechtes Gedankengut die Gesellschaft vergiftet hat. Die Behörden müssen nun lückenlose Ermittlungsarbeit zeigen.

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