Feinstaubbelastung Umwelthilfe will Feuerwerk-Stopp in Innenstädten

Silvester-Feuerwerk: Schön aber schädlich Quelle: dpa

Zum Jahreswechsel werden durch Silvester-Feuerwerk jährlich 5000 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Die Deutsche Umwelthilfe warnt vor der hohen Belastung – und regt nun ein Verbot für die Innenstädte an.

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Die Deutsche Umwelthilfe warnt vor einer hohen Feinstaubbelastung zu Silvester und fordert eine Verlegung von Feuerwerken aus belasteten Innenstädten. „Wir möchten eine Verschiebung der Feuerwerksaktivitäten raus aus der Innenstadt“, sagte der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch, am Freitag laut einer Mitteilung. „Entweder auf Flächen am Stadtrand, wo die Menschen ihre Feuerwerkskörper abfeuern können oder noch besser ein professionelles Feuerwerk außerhalb sensibler Zonen, an dem sich alle erfreuen können und welches kaum Feinstaub erzeugt.“

Zum Jahreswechsel werden laut Umwelthilfe durch Feuerwerkskörper in wenigen Stunden 5000 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Dies entspricht etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge. Zugleich fordert die Umwelthilfe Verbote für Silvesterböller und mit Schwarzpulver angetriebene Raketen, die für die „extremen Feinstaubwerte“, aber auch viele Brände und Verletzungen verantwortlich seien. Dies sei im Ausland häufig bereits Praxis, aber erst in wenigen deutschen Städten.

Die Umwelthilfe spielt besonders in der Dieselkrise eine große Rolle. Sie hat mit Klagen vor mehreren Gerichten Fahrverbote für ältere Dieselautos in Großstädten erwirkt. Dabei geht es aber vor allem um den Ausstoß von gesundheitsschädlichen Stickoxiden durch Dieselabgase.

Feinstaub-Partikel können laut Umweltbundesamt bis in die Lunge gelangen und in den Blutkreislauf eindringen. Sie können Entzündungen der Atemwege hervorrufen, außerdem Thrombosen und Herzstörungen. Der Feinstaub-Ausstoß ist in Deutschland seit Mitte der 1980er Jahre deutlich gesunken. Städte haben Umweltzonen eingerichtet, um ihre Feinstaubwerte zu senken. Der Grenzwert für Feinstaub für das Tagesmittel von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter darf an insgesamt 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

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