Ferien während Corona-Welle Beherbergungsverbote: Was Sie für Ihren Urlaub in Deutschland wissen müssen

Die Fallzahlen steigen und die Urlaubsplanung wird immer schwerer. Quelle: dpa

In Deutschland steigen die Corona-Fallzahlen wieder drastisch an. Vielen Urlaubern bereitet das Kopfzerbrechen, denn die Herbstferien stehen in den meisten Bundesländern an. Wo gelten nun welche Corona-Regeln im Inland?

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Immer mehr deutsche Städte werden zu Corona-Hotspots und fahren daher die Sicherheitsmaßnahmen hoch, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Am Wochenende meldeten unter anderem Köln, Stuttgart, Essen und Mainz das Überschreiten der wichtigen Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Andere Großstädte wie Berlin, Frankfurt und Bremen waren schon zuvor über diese Marke gestiegen. München liegt nur noch knapp darunter. In Berlin trat am Wochenende deshalb eine nächtliche Sperrstunde in Kraft, Stuttgart und Köln schränken unter anderem das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit stark ein und verschärfen die Maskenpflicht. Immer lauter wird die Kritik an Beherbergungsverboten bei innerdeutschen Reisen.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Sonntag meldeten die Gesundheitsämter innerhalb eines Tages 3483 neue Corona-Infektionen. An Sonntagen sind die erfassten Fallzahlen meist niedriger, auch weil am Wochenende nicht alle Gesundheitsämter Daten an das RKI melden.

Regelung zur Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot und zum Beherbergungsverbot:

  • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Wer aus einem solchen Gebiet kommt, darf nur dann etwa in Pensionen und Hotels beherbergt werden, wenn ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test vorliegt.
  • Bayern: Es gibt kein Einreiseverbot. Das bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Städte und Kreise, für deren Bewohner das Beherbergungsverbot gilt. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist..
  • Berlin: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.
  • Brandenburg: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Übernachtungen sind nicht erlaubt, außer bei Vorlage eines negativen Corona-Tests, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt gewesen sein darf, oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen.
  • Bremen: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.
  • Hamburg: Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Hessen: Es gibt kein Einreiseverbot, dafür aber ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Wer mit einem ärztliches Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, darf übernachten.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Neben einem aktuellen negativen Corona-Test schreibt die Corona-Landesverordnung weiterhin eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.
  • Niedersachsen: Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Allerdings gilt ein Beherbergungsverbot. Wenn etwa der Infektionsherd klar begrenzt ist oder Reisende einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorlegen können, sind Ausnahmen möglich. Im Internet sind die betroffenen Gebiete aufgeführten.
  • Nordrhein-Westfalen: In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten..
  • Rheinland-Pfalz: Reisende aus innerdeutschen Risikoregionen müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ab diesem Dienstag gilt ein Beherbergungsverbot für sie, außer sie haben einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die betroffenen Regionen sind auf der Internetseite der Landesregierung gelistet.
  • Saarland: Im Saarland gilt seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten, es sei denn sie können einen ärztlich attestierten, negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als zwei Tage ist.
  • Sachsen: Die Einreise ist erlaubt. Wer aus einem Risikogebiet etwa aus dem Ausland kommt, muss sich testen lassen. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht zur häuslichen Quarantäne.
  • Sachsen-Anhalt: Die Einreise ist erlaubt. Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.
  • Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein gelten keine Beschränkungen. Ein Beherbergungsverbot besteht für gewerbliche Betriebe. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen negativen Corona-Test vorzulegen, der höchstens 48 Stunden alt ist.
  • Thüringen: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten.

Die meisten Bundesländer hatten am Mittwoch beschlossen, dass Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

Die Kritik am Beherbergungsverbot wird immer lauter. Zahlreiche Politiker fordern eine Rücknahme der erst in der vergangenen Woche beschlossenen Regelung. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kündigten an, darüber auch am Mittwoch bei der Ministerpräsidentenkonferenz zu reden.

Mehr zum Thema: Ein genauer Blick auf die Beschränkungen bei Dienstreisen.

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