Ferienende Wie die Bundesländer ihre Schulen wieder öffnen

Mecklenburg-Vorpommern hat die Schulen nach den Sommerferien wiedereröffnet Quelle: dpa

Mit dem Ende der Sommerferien stehen die Bundesländer vor der Aufgabe, die Schulen coronasicher wiederzueröffnen. Ihre Pläne dafür in der Übersicht.

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Mecklenburg-Vorpommern ist am Montag als erstes Bundesland ins neue Schuljahr gestartet. Hamburg folgt am Donnerstag. In der Woche darauf geht es in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein los. Trotz Corona sollen die Schulen nach den Ferien zurück in den Regelbetrieb. Das hatten die Länder vereinbart. Bundeseinheitliche Regelungen wie eine Maskenpflicht gibt es dabei nicht. Ein Blick auf die bisherigen Planungen:

Mecklenburg-Vorpommern (Start am 3. August)

Als erstes Bundesland startet Mecklenburg-Vorpommern zurück in den regulären Schulbetrieb. Das Bildungsministerium hat die Schüler jahrgangsmäßig in Gruppen eingeteilt. So bleiben beispielsweise die Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder 7 und 8 unter sich. „Die verschiedenen definierten Gruppen sollen einander nicht beziehungsweise möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern begegnen“, heißt es in einem Brief an die Schulleitungen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kostenlose Corona-Tests für Lehrer und Kita-Personal. Möglich sind bis zu den Herbstferien fünf Tests pro Person im Abstand von zwei Wochen.

Hamburg (Start am 6. August)

Die Schüler an Hamburgs Schulen sollen künftig Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine entsprechende Pflicht außerhalb des Unterrichts solle eingeführt werden, kündigte Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) am Montag wenige Tage vor Schuljahresbeginn im ARD-„Morgenmagazin“ an. Die Pflicht sowie das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln sollen dazu beitragen, dass der Schulbetrieb zunächst wieder normal laufen kann. Alle Hamburger Lehrer und anderen Beschäftigten der Schulen können sich mehrfach kostenlos auf Corona testen lassen.

Berlin (Start am 10. August)

In der Hauptstadt ist wieder „durchgehender Unterricht“ in „vollem Umfang“ für alle geplant. Die Lehrer sollen zu Beginn den Lernstand der Schüler überprüfen und dann entsprechende Konzepte zur Unterrichtsgestaltung und eventuelle Fördermaßnahmen festlegen. Sport-, Musik- und Theaterunterricht darf wieder stattfinden. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet. Körperkontakt soll vermieden werden. Im Schulgebäude gilt auf Fluren, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen oder der Toilette Maskenpflicht. In Unterrichtsräumen, auf dem Pausenhof oder im Hort soll diese Verpflichtung nicht gelten.

Brandenburg (Start am 10. August)

Für Lehrer und Schüler in Brandenburg ist derzeit keine Maskenpflicht geplant. Alle Lehrer können sich in der Zeit zwischen Anfang August und Ende November sechs Mal auf Kosten des Landes freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Dagegen ist nur eine einmalige Test-Stichprobe bei einem Prozent der Schülerinnen und Schüler geplant – also bei 2900. Sollte es zu einem Corona-Ausbruch kommen, sollen möglichst nur einzelne Klassen in den Heimunterricht geschickt und nicht gleich die ganze Schule geschlossen werden. Bis zum Ende des ersten Halbjahres sollen für alle Schüler mobile Endgeräte zur Verfügung stehen.

Schleswig-Holstein (Start am 10. August)

Auch in Schleswig-Holstein ist eine Aufteilung der Schüler in feste Großgruppen nach Jahrgangsstufe geplant. Innerhalb der Jahrgänge fällt die Abstandsregel, dafür sollen Kontakte zwischen den Jahrgängen möglichst vermieden werden. „An die Stelle des durchgängig einzuhaltenden Abstandsgebots tritt das Kohortenprinzip“, heißt es in einem Konzept für das neue Schuljahr. Begründung: Im Infektionsfall könnte dann nur die entsprechende Kohorte in Quarantäne geschickt werden, ohne dass die ganze Schule zugemacht werden muss. Großflächige Corona-Tests für Lehrer sind im Norden nicht geplant.

Nordrhein-Westfalen (Start am 12. August)

Im bevölkerungsreichsten Bundesland mit seinen 5500 Schulen und rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern gelten die vorerst strengsten Regeln: Im neuen Schuljahr muss an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen auch im Unterricht eine Maske getragen werden – das gilt zunächst bis zum 31. August.

Soweit Lehrkräfte den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicherstellen können, gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch für sie. Auch an Grundschulen müssen alle Jahrgänge im Schulgebäude und auf dem Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen – nicht aber auf ihren festen Sitzplätzen im Unterricht. Die Beschäftigten von Schulen und Kitas in NRW können sich bis zu den Herbstferien alle 14 Tage freiwillig und kostenlos auf Corona testen lassen.

Hessen (Start am 17. August)

In Hessen wird der Mindestabstand in den Klassenräumen und beim Sportunterricht aufgehoben, er besteht jedoch weiterhin beispielsweise bei Konferenzen. Im Musikunterricht ist gemeinsames Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten nur im Freien erlaubt. Die Schulleitung kann für die Zeiten außerhalb des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung anordnen. Jede Lehrkraft kann sich voraussichtlich vor dem Start ins neue Schuljahr auf eine mögliche Corona-Infektion testen lassen.

Rheinland-Pfalz (Start am 17. August)

Der für das neue Schuljahr weiterentwickelte Hygieneplan von Rheinland-Pfalz sieht kein Abstandsgebot mehr vor. Landesbildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) plant je nach Entwicklung der Corona-Infektionen mit zwei weiteren Szenarien: Das bisherige Nebeneinander von Präsenz- und Fernunterricht sowie temporäre Schulschließungen bei einem größeren Ausbruch. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt: „Wenn es zu einem Infektionsfall kommt, werden alle anderen in Quarantäne geschickt und es wird umfassend getestet – und die Schule im Zweifel temporär geschlossen.“ Das Vorgehen sei mit Gewerkschaften, Lehrerverbänden, Eltern- und Schülervertretern besprochen.

Saarland (Start am 17. August)

Der Unterricht soll in festen Gruppen innerhalb eines Jahrgangs stattfinden, „um eine Durchmischung mit den anderen Jahrgängen nach Möglichkeit zu vermeiden“. Ziel sei es, dass bei Infektionsfällen für die nicht betroffenen Personen der Präsenzunterricht weiterlaufen könne. Im Hygieneplan des Landes für die Schulen wird außerdem empfohlen, Musikunterricht – wenn gesungen wird – bei gutem Wetter im Freien abzuhalten. Schüler, die zur Risikogruppe gehören, können mit ärztlichem Attest vom Schulbesuch befreit werden, müssen aber an Prüfungen teilnehmen. Dafür stellen die Schulen separate Räume zur Verfügung.

Bremen (Start am 27. August)

Das kleinste Bundesland hat ein „Rahmenkonzept Schuljahr 2020/2021“ aufgestellt und will damit „möglichst viel Normalität und einen Regelbetrieb unter den Auflagen des Hygieneplans erreichen“. Leitmotiv aller Entscheidungen sei das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe. Vorgesehen sind „möglichst feste Klassenteams“. Falls es pandemiebedingt doch zu Einschränkungen des Schulbetriebs kommen sollte, sollen Grundschüler und Schüler, die zu Hause keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten zum selbstständigen Lernen haben, bevorzugt mit Präsenzzeiten versorgt werden.

Niedersachsen (Start am 27. August)

Niedersachsen will nach Angaben des Kultusministeriums ein Maximum an Bildung und Betreuung anbieten. „Wir planen das neue Schuljahr 2020/2021 auf der Basis von Normalität“, war die Ansage von Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) Anfang Juli. Für das neue Schuljahr wurden – je nach Infektionslage – drei Szenarien entwickelt.

Im Moment wird vom „eingeschränkten Regelbetrieb“ ausgegangen – laut Tonne „Schule wie immer“ mit „ein paar Sonderregelungen“. Das heißt, dass auf das Abstandsgebot verzichtet wird, es aber feste Lerngruppen geben soll. Masken sollen auf den Fluren getragen werden.

Sachsen-Anhalt (Startt am 27. August)

In Sachsen-Anhalt gilt die Anweisung, dass alle Schulen sich auf die Rückkehr in den Regelbetrieb vorbereiten sollen. Das Bildungsministerium weist aber auch darauf hin, dass die Gesundheitsbehörden weiterhin lokale Schulschließungen vornehmen könnten. Daher seien die Schulen gehalten, sich auch auf eine teilweise oder vollständige Abkehr vom Regelbetrieb einzustellen, „um kurzfristig wieder Distanzunterricht anbieten zu können“. Die konkreten Planungen für den Schulalltag laufen, ein aktualisierter Hygieneplan soll noch vorgelegt werden. Das Ministerium geht grundsätzlich davon aus, „dass das gesamte pädagogische Personal im Regelbetrieb eingesetzt werden kann“. Das Bildungsministerium empfiehlt zudem „allen schulischen Akteuren“ die Nutzung der Corona-Warn-App.

Sachsen (Start am 31. August)

„Die Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen unterrichtet“, hat Kultusminister Christian Piwarz (CDU) für Sachsen angekündigt. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt nicht mehr. Die Schulleitungen können selbst festlegen, wann und wo eine Maske zu tragen ist. Wer die Schule betritt, muss sich die Hände waschen oder desinfizieren. Täglich wird dokumentiert, wer in der Schule war, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Thüringen (Start am 31. August)

Thüringen hat für die Schulen ein Ampel-Konzept mit abgestuften Sicherheitsmaßnahmen vorgelegt: Grün bedeutet Normalbetrieb, Gelb eingeschränkter Regelbetrieb, wenn beispielsweise ein Infektionsfall an der Schule auftritt, die Kontaktpersonen aber bekannt sind und nach Hause geschickt werden können.

Bei Gelb werden die Infektionsschutzmaßnahmen an der Schule verschärft. Wenn der Kontakt nicht nachzuvollziehen ist, tritt Stufe Rot in Kraft und es kann zu einer vorübergehenden Schulschließung kommen. In den Schulen muss überall dort eine Maske getragen werden, wo nötige Abstände zwischen Schülern nicht eingehalten werden können, nicht aber im Unterricht, so Bildungsminister Helmut Holter (Linke). Klassenfahrten sollen wieder möglich sein. Ab Mitte August sind freiwillige, kostenlose Corona-Tests für Lehrer geplant.

Bayern (Start am 8. September)

In Bayern gilt im neuen Schuljahr eine Maskenpflicht an Schulen – auch an Grundschulen. Der Mund-Nasen-Schutz soll bis zum Platz im Klassenzimmer getragen werden. Je nach Entwicklung der Corona-Pandemie sei regional auch eine Maskenpflicht während des Unterrichts möglich, sagt Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Für die Schulen wurde ein entsprechender Vier-Stufen-Plan entwickelt.

Die Hygieneregeln werden je nach Infektionsgeschehen stufenweise verschärft bis hin zum Distanzunterricht zuhause. Der Freistaat will zudem auch Lehrkräfte ohne Lehramtsstudium einsetzen, um Stammlehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören und nicht in die Schule kommen können, zu unterstützen. Für Lehrer sollen zu Beginn des Schuljahres einmalige Reihentests angeboten werden.

Baden-Württemberg (Start am 14. September)

Der Unterricht soll in festen Gruppen ablaufen, sodass sich die Schüler möglichst wenig durchmischen. Auf dem Schulgelände und in Gebäuden der weiterführenden Schulen soll zudem eine Maskenpflicht gelten – nicht aber im Unterricht. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos melden.

Dann müssen die Kinder aber aus der Ferne mitlernen. Alle Mitarbeiter an Schulen und Kitas können sich von Mitte August bis Ende September zwei Mal kostenfrei und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Schwerpunkt im neuen Schuljahr solle es sein, Inhalte zu wiederholen und zu vertiefen, sagt Bildungsministerin Susanne Eisenmann (CDU).

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