
Karlsruhe Ein Streit unter Wohnungseigentümern im Emsland wegen der Vermietung an Feriengäste stellt den Bundesgerichtshof (BGH) vor eine grundsätzliche Frage. Die Richter haben zu klären, wann die übrigen Eigentümer gegen den Willen des Betroffenen etwas zu seinem Nachteil beschließen dürfen und wann das zu weit geht, wie sich in der Verhandlung in Karlsruhe am Freitag abzeichnete.
In Papenburg will eine Frau ihre Wohnung als Ferienwohnung nutzen. Die Eigentümer der übrigen sieben Wohnungen sind dagegen, sie fühlen sich durch die Wechsel im Haus gestört. Solange nichts anderes vereinbart ist, ist Kurzzeit-Vermietung nach einem BGH-Urteil von 2010 grundsätzlich erlaubt. Im aktuellen Fall stand das sogar ausdrücklich in der Teilungserklärung, die die Grundsätze des Miteinanders in einer Eigentümergemeinschaft regelt.
Aber die Ferienwohnungsgegner änderten das 2017 über den Kopf der Betroffenen hinweg in der Eigentümerversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit. Die Frage ist, ob so etwas ohne Zustimmung aller beschlossen werden kann.
Das Urteil wollen die Richter erst in den kommenden Wochen verkünden. Ein Termin stand zunächst nicht fest. (Az. V ZR 112/18)