Fernstraßengesellschaft Bundesrechnungshof kritisiert Schnellstraßenpläne

Die Teilprivatisierung der künftigen Autobahn-Gesellschaft ist zwar vom Tisch. Der Bundesrechnungshof kann sich aber weiter nicht mit den Plänen für eine zentrale Bundes-GmbH anfreunden – aus mehreren Gründen.

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Der Bundesrechnungshof hat die Pläne für eine Fernstraßengesellschaft umfassend kritisiert. Quelle: dpa

Berlin Der Bundesrechnungshof beurteilt die Pläne für eine zentrale Fernstraßengesellschaft des Bundes skeptisch. Zwar plädieren die Rechnungsprüfer ebenfalls für Bau, Verwaltung und Finanzierung von Autobahnen und wichtiger Fernstraßen aus einer Hand. Sie kritisieren aber weiter bestehende Doppelstrukturen in Bund und Ländern, mangelnde Kontrollrechte sowie mögliche Privatisierungen von Straßenbauprojekten durch die Hintertür.

Bei der Vorlage eines Gutachtens am Donnerstag in Berlin warnte der Bundesrechnungshof auch davor, mit einem Schattenhaushalt europäische und nationale Schuldenregeln zu umgehen. Der Zeitplan für den Wechsel der bisherigen Zuständigkeit der 16 Länder auf die Bundesgesellschaft samt Personal bis 2021 sei zu ehrgeizig. Nötig sei eine längere Übergangsphase. Rechnungshof-Präsident Kay Scheller monierte, Bund und Länder versäumten es, Verwaltungs- und Finanzierungsverantwortung komplett neu zu ordnen. Das alte System werde nur inkonsequent umgebaut.

Die Länder hatten Mitte Oktober im Zuge der Gesamteinigung auf die künftigen Finanzbeziehungen mit dem Bund eine zentrale Gesellschaft für die Fernstraßen akzeptiert. Sie soll Bau, Planung und Betrieb der Autobahnen und zumindest eines Teils der Bundesstraßen bündeln und für mehr Effizienz sorgen. Bisher sind die Zuständigkeiten zersplittert: Der Bund gibt das Geld und setzt Prioritäten, die Länder kümmern sich ums Planen und Bauen.

Die Fernstraßengesellschaft des Bundes soll nach bisherigen Plänen ab 2021 zunächst als GmbH zuständig sein. Eine von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zunächst angestrebte, in der Koalition aber umstrittene Teilprivatisierung der Gesellschaft ist vom Tisch.

Konkret geht es um „autobahnähnliche Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen mit unmittelbarer Anbindung an Bundesautobahnen“. Die übrigen Bundesstraßen sollen die Länder weiter im Bundesauftrag verwalten - es sei denn, sie beantragen ein Management durch den Bund. Den Plänen zufolge soll ein eher kleiner, aber bedeutender Teil aller Fernstraßen in die Bundeszuständigkeit fallen. Dies sind die knapp 13.000 Kilometer langen Autobahnen und voraussichtlich rund 1300 Kilometer größere Bundesstraßen, die meist zwei Fahrspuren je Richtung haben. Insgesamt gibt es 39.000 Kilometer Bundesstraße.

Rechnungshofpräsident Scheller sagte dazu, diese Lösung führe zu Doppelstrukturen in Bund und Ländern. Die Bundesgesellschaft könne zudem auch regionale Tochtergesellschaften gründen - bis hin zur Übertragung aller Aufgaben an private Konzessionäre. „Das bedeutet eine funktionale Privatisierung. Damit würde der Staat die Regieführung aus der Hand geben.“ Der GmbH sollte zudem nur eine begrenzte Kreditaufnahme ermöglicht werden - nur für Darlehen des Bundes. Es sollte aber kein Recht bestehen, Darlehen auch bei Dritten aufzunehmen - wie es bisher geplant sei.

Die SPD-Finanzexpertin Cansel Kiziltepe nannte das vereinbarte Privatisierungsverbot Augenwischerei: „In Wahrheit geht es um die Autobahnprivatisierung durch Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP).“ Der Bundesrechnungshof habe die bisherigen ÖPP-Projekte im Autobahnbau alle als unwirtschaftlich kritisiert. Der Vorteil für Investoren sei nun, dass der Bundesrechnungshof künftig ebenso außen vor bleibe wie der Bundestags-Haushaltsausschuss.

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