Jobtickets von Arbeitgebern und die Überlassung von Dienst-Fahrrädern für Beschäftigte sollen künftig steuerfrei sein. Dies beschloss der Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch nach Angaben der Unions-Finanzpolitiker Antje Tillmann und Olav Gutting. „Wir führen das steuerfreie Jobticket wieder ein“, sagte die Politiker. Dadurch sollen Pendler animiert werden, auf ihr Fahrzeug zu verzichten. Auch wenn ein Arbeitgeber seinem Beschäftigten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ein Dienstfahrrad zur Verfügung stelle, das der auch privat nutzen kann, soll das steuerfrei bleiben. Gelten soll das auch für E-Bikes.
Darüber hinaus solle die Elektromobilität steuerlich gezielt gefördert werden, teilten die beiden Abgeordneten mit. Der Basisbetrag für die Dienstwagenbesteuerung - die Bemessungsgrundlage - werde dazu bei Elektroautos und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen halbiert. Statt ein Prozent des Bruttolistenpreises sollen bei der Dienstwagenbesteuerung durch den Nutzer für solche Fahrzeuge, die zwischen 2019 und 2021 angeschafft werden, nur noch 0,5 Prozent angesetzt werden.
Enthalten sein sollen diese Regelungen im Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer Steuervorschriften. Das Vorhaben soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden und bedarf dann noch der Zustimmung des Bundesrats.