Finanzbeziehungen Bund und Länder erzielen Grundsatzeinigung

Nach mehr als 14 Stunden ist bei einem Spitzentreffen endlich ein grundsätzlicher Kompromiss zu den künftigen Finanzbeziehungen von Bund und Ländern gefunden worden. Doch noch sind nicht alle Details geklärt.

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Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Bund und Länder grundsätzlich über die Neuordnung ihrer künftigen Finanzbeziehungen verständigt. Quelle: dpa

Berlin Bund und Länder haben sich nach jahrelangen Verhandlungen grundsätzlich über die Neuordnung ihrer künftigen Finanzbeziehungen verständigt. Bei einem Spitzentreffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit mehreren Ministerpräsidenten wurde ein Kompromiss zu den Bund-Länder-Finanzen ab dem Jahr 2020 erzielt. Das verlautete am Freitagmorgen aus Verhandlungskreisen in Berlin nach mehr als 14-stündigen Gesprächen. Details wurden zunächst nicht bekannt.

Auch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt teilte über den Kurznachrichtendienst Twitter mit, es sei eine grundsätzliche Einigung auf Basis des Ländermodells erreicht worden. Am Freitagvormittag ab 10.30 Uhr solle weiter verhandelt werden.

Die Finanzbeziehungen müssen neu geordnet werden, weil der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II im Jahr 2019 auslaufen. Die 16 Länder hatten sich im Dezember auf ein Radikalmodell verständigt - mit einer Umverteilung zulasten des Bundes. Sie forderten vom Bund jährlich rund 9,7 Milliarden Euro - mit steigender Tendenz. Die Länder wollten den Finanzausgleich in seiner jetzigen Form abschaffen und Transfers untereinander streichen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie Union und SPD im Bundestag hatten dies abgelehnt. Sie pochten darauf, dass sich die Länder weiter untereinander helfen. Der Finanzausgleich solle zwar verringert, aber erhalten bleiben.

Auch bei der Umsatzsteuerverteilung solle es bleiben, hier sollten aber auch Einnahmen der Gemeinden berücksichtigt werden. Schäuble wollte einen Ausgleich von jährlich maximal 8,5 Milliarden Euro zahlen. Er schlug in einem 15-Punkte-Programm zudem Maßnahmen zur Neuaufteilung der Kompetenzen von Bund und Ländern vor.

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