Finanzierung der Flüchtlingsversorgung Grüne kritisieren Anzapfung des Gesundheitsfonds

Dürfen die Krankenkassen eine Finanzspritze aus der Reserve des Gesundheitsfonds bekommen? Ja, sagt die Bundesregierung. Unnötig, kontert die Opposition. Sie argwöhnt: Die Versicherten sollen im Wahljahr beruhigt werden.

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Für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge in Deutschland sollen Gelder aus der Reserve des Gesundheitsfonds fließen. Quelle: dpa

Die Grünen haben die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen als widersprüchlich kritisiert. „Die Bundesregierung kann keine triftigen Gründe nennen, warum sie für die Mehrbelastungen aufgrund der gesundheitlichen Versorgungen von Asylberechtigten und der Telematikinfrastruktur 1,5 Milliarden Euro veranschlagt“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, der Deutschen Presse-Agentur.

Sie bezog sich bei ihrer Kritik auf eine Antwort der Bundesregierung, die der dpa vorliegt. „Der Entnahme aus dem Gesundheitsfonds liegt keine fundierte Berechnung zugrunde“, sagte Klein-Schmeink. Es gehe letztlich darum, mit Versichertengeldern den Anstieg von Zusatzbeiträgen im Wahljahr 2017 zu mildern.

Die Bundesregierung antwortete, die geplante Finanzierung vorübergehender Belastungen aus der Liquiditätsreserve des Fonds sei „sachgerecht“, da die derzeitigen Reserven von um die 10 Milliarden Euro deutlich über die Mindestreserve hinausgingen. Die Reserve des Fonds müsse mindestens 25 Prozent einer Monatsausgabe betragen, das seien derzeit 4,3 Milliarden Euro.

Ein weiterer Streitpunkt ist in diesem Zusammenhang die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Asylberechtigten ohne sozialversicherungspflichtige Arbeit. Klein-Schmeink wies darauf hin, dass diese wie bei allen Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) aus Steuermitteln finanziert werde. Sie fügte hinzu: „Wie widersprüchlich die Bundesregierung agiert, zeigt sich auch daran, dass sie keinen Handlungsbedarf sieht, die Steuerzuschüsse für die Gesundheitsversorgung von SGB-II-Beziehenden anzupassen.“

Es gibt seit einiger Zeit Kritik daran, dass die Pauschalen für die gesundheitliche Versorgung von Hartz-IV-Empfängern nicht ausreichen. Kritiker sehen eine Deckungslücke von insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erläuterte vor kurzem, die Kosten für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden würden in den ersten 15 Monaten von den Kommunen getragen. Den Krankenkassen entstehe zunächst keine finanzielle Belastung. Auch könne im Moment noch nicht seriös abgeschätzt werden, wie viele Asylsuchende über den Bezug von ALG-II tatsächlich in die gesetzliche Krankenversicherung kommen.

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