
Dabei geht es nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk, darum, „ob einheitliche oder differenzierte Splittingfaktoren für Erwachsene und Kinder vorgesehen werden, Kinderfreibetrag und Kindergeld gleichzeitig in der bisherigen Form erhalten bleiben sollen und mit dem Familiensplittingeffekt zu verrechnen wären, und inwieweit unterschiedliche Lebenskonstellationen berücksichtigt werden, etwa mit Blick auf Alleinerziehende oder getrennt veranlagte Ehepaare“.
Darüber hinaus lässt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach Informationen der WirtschaftsWoche prüfen, wie eigene Einkünfte des Kindes behandelt werden und ab welchem Alter des Kindes die Familienbesteuerung endet. Ja nach Anrechnung der Kinder kann das neue Familiensplitting erhebliche Auswirkungen haben. Werden Kinder voll wie Erwachsene berücksichtigt, könnten die Einbußen bei der Einkommensteuer bis zu 20 Milliarden Euro pro Jahr erreichen, erfuhr die Wirtschaftswoche aus dem Finanzministerium.