Finanzpolitik Finanzministerium sieht Lösung bei umstrittenen Anleihekäufen

Sind die Bondkäufe der Europäischen Zentralbank rechtmäßig? Nachdem das Verfassungsgericht daran zweifelte, sieht Finanzminister Scholz die Notenbank nun auf gutem Weg.

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Die Anleihekäufe der Notenbank sind umstritten. Doch nun zeichnet sich in dem Konflikt eine Lösung ab. Quelle: Reuters

Bundesfinanzminister Olaf Scholz sieht im Konflikt der EZB mit dem Bundesverfassungsgericht über die billionenschweren Anleihekäufe gute Chancen für eine Lösung.

Das Ministerium habe vertrauliche Dokumente der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie deren öffentlichen Bericht vom 25. Juni geprüft, heißt es in einem Brief von Scholz an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), der auch dem Handelsblatt vorliegt. Aus Sicht des Finanzministeriums haben die Euro-Wächter ihre Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe „nachvollziehbar dargelegt“. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die Nachrichtenagentur Reuters hatten zuerst über das Schreiben berichtet.

Der EZB-Rat hatte Dokumente für die Bundesregierung und den Bundestag freigegeben, die die Verhältnismäßigkeit der Käufe belegen sollen. Das Verfassungsgericht hatte im Mai das „PSPP“ genannte Kaufprogramm der EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Richter forderten, dass der EZB-Rat die Verhältnismäßigkeit belegen müsse. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist an den Käufen teilzunehmen.

„Der Beschluss des EZB-Rats in Verbindung mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen genügt den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 in vollem Umfang“, heißt es in dem Brief von Scholz. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums ist es der Bundesbank daher gestattet, auch künftig an den Anleihekäufen teilzunehmen. Scholz kündigte in dem Schreiben seine Absicht an, den Verfassungsrichtern die Dokumente der EZB zu übersenden.

Er wolle den Richtern zugleich auch „die Überzeugung darlegen, wonach die Unterlagen der EZB die Anforderungen des Urteils vom 5. Mai erfüllen.“

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