Finanzreserven Rücklagen der Krankenkassen übersteigen 20 Milliarden Euro

Die Reserven der gesetzlichen Kassen steigen wachsen weiter. Mit mehr als 20 Milliarden Euro übersteigt der Betrag das Vierfache der Mindestreserve.

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Insgesamt fuhren die Kassen in den ersten sechs Monaten einen Überschuss von rund 720 Millionen Euro ein. Quelle: dpa

Berlin Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen haben dank der guten wirtschaftlichen Lage im ersten Halbjahr erstmalig die Grenze von 20 Milliarden Euro überschritten. Dies entspreche mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mit.

Insgesamt fuhren die Kassen in den ersten sechs Monaten einen Überschuss von rund 720 Millionen Euro ein. Gesundheitsminister Jens Spahn drängte (CDU) abermals darauf, dass auch die Beitragszahler von den steigenden Reserven profitieren müssten. Er will gesetzlich festschreiben, dass Kassen mit zu hohen Finanzreserven künftig einen Teil ihrer Rücklagen über geringere Zusatzbeiträge abbauen müssen. Der Bundestag muss Spahns Gesetzentwurf noch beschließen.

Im ersten Halbjahr standen Einnahmen von 120,3 Milliarden Euro Ausgaben von 119,6 Milliarden Euro gegenüber. Damit verfügen die Kassen nun über Rücklagen von 20,1 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds, in den Beiträge und Steuergelder fließen, weist darüber hinaus eine Liquiditätsreserve von rund 9,1 Milliarden Euro aus. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat damit fast 30 Milliarden Euro auf der hohen Kante.

Laut Ministerium lag der Zusatzbeitrag im Durchschnitt bei 1,07 Prozent und damit um 0,04 Prozentpunkte unter dem Wert von vor einem Jahr. Wie hoch er angesichts der hohen Rücklagen im nächsten Jahr im Schnitt ausfallen wird, errechnet Mitte Oktober der sogenannte Schätzerkreis. Bislang zahlen den Zusatzbeitrag die Versicherten allein, die Arbeitgeber sind außen vor.

Die Ausgaben der Kassen stiegen im ersten Halbjahr insgesamt um 3,8 Prozent – bei den Arzneiausgaben betrug der Zuwachs 3,9 Prozent, bei den Krankenhausbehandlungen drei Prozent.

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