Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen "Beamte müssen länger arbeiten"

Seite 2/2

Wir wagen kaum zu fragen: Doch nicht etwa, weil Beamte weniger arbeiten?

Das ist Quatsch. Generell gilt, dass Akademiker nun einmal länger leben. Und da das Bildungsbürgertum bei den Beamten überproportional vertreten ist, leben auch die Beamten länger.

Wäre es dann angemessen, die Beamten würden länger arbeiten als alle anderen?

Schon in der gesetzlichen Versicherung wird das Renteneintrittsalter ja schrittweise auf 67 erhöht. Da das demografische Problem bei den Beamten aber viel größer ist, müsste man das Renteneintrittsalter sogar auf 68 Jahre anheben, wollte man die gleiche Wirkung erzielen.

Und was passiert, wenn die Politik nicht bald etwas unternimmt?

Dann werden die Länder ihre finanzielle Handlungsfähigkeit verlieren. Das Geld, das wir für ehemalige Beamte ausgeben, kann nicht für Bildung, Infrastruktur oder für andere Landesaufgaben ausgegeben werden. Deshalb müssen die Länderhaushalte wieder auf eine solide Grundlage gestellt werden.

Wie kann es überhaupt sein, dass die Finanzminister die Pensionen in ihrer Haushaltsplanung einfach ignorieren?

In den meisten Bundesländern herrscht eine kameralistische Attitüde. Die Länder verbuchen jährlich, was reinkommt und was rausgeht, rechnen also wie ein Minderkaufmann. Verbindliche Leistungsversprechungen für die Zukunft, wie es Beamtenpensionen ja sind, werden dabei nicht oder nicht hinreichend erfasst. Der Staat bildet auch keine Rückstellungen. Und genau das macht das Problem so dramatisch.

Von Privilegien profitieren derzeit 1,7 Millionen Beamte – vom Polizisten bis zum Hochschulprofessor. Wann ist diese Alimentierung überhaupt angemessen?

Überall da, wo der Staat hoheitlich agiert und Missbrauch absolut vermieden werden muss, ist das Berufsbeamtentum gerechtfertigt. Bei Polizisten und Richtern ist das etwa der Fall. Warum allerdings Lehrer und Hochschulprofessoren verbeamtet sein müssen, entzieht sich jeder Rationalität. Bei mindestens der Hälfte der heutigen Beamten gibt es keinen Grund für das Berufsbeamtentum.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%