Fleischindustrie Regierungskreise: Kabinett beschließt Werkvertrags-Verbot beim Schlachten

Die Regierung soll den geplanten Gesetzentwurf zu Arbeitsbedingungen in Großbetrieben in der Fleischindustrie auf den Weg gebracht haben.

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Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt auch eine Mindestbesichtigungsquote bei Kontrollen vor. Quelle: dpa

Werkverträge und Leiharbeit sollen vom kommenden Jahr an in der Fleischindustrie verboten sein. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch Regierungskreisen zufolge einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg.

Sie reagiert damit auf die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und auf die jahrelange Diskussion über schlechte Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Beim Schlachten, Zerlegen und in der Fleischverarbeitung dürfen Großbetriebe ab 2021 nur noch eigene Arbeitnehmer einsetzen.

Ausgenommen von dem Verbot sind laut dem Reuters vorliegenden überarbeiteten Entwurf Unternehmen des Fleischerhandwerks mit höchstens 49 Beschäftigten. In einem ersten Entwurf war die Grenze bei 30 Beschäftigten gezogen worden.

Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt auch eine Mindestbesichtigungsquote bei Kontrollen vor: Ab 2026 soll pro Jahr mindestens jeder 20. Betrieb besucht werden. Die Arbeitszeit muss künftig zudem elektronisch aufgezeichnet werden, um Kontrollen zu erleichtern.

Der Gesetzentwurf betrifft eine 40-Milliarden-Euro-Branche. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Schlachthof-Betreiber die Verantwortung für Missstände nicht länger auf Subunternehmer abwälzen können, die über Werkverträge Arbeitsleistungen erbringen.

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