




Der starke Andrang von Flüchtlingen stellt die Bundespolizei vor beispiellose Probleme. Wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) berichtet, schafft es die Bundespolizei seit Monaten nicht mehr, Fingerabdrücke von allen Personen zu speichern, die an der österreichisch-bayerischen Grenze aufgegriffen werden. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek bestätigte einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“.
„Wir schätzen, dass seit Jahresanfang rund 45.000 unerlaubt eingereiste Personen nicht mehr erkennungsdienstlich behandelt wurden, obwohl dies im Asylverfahrensgesetz vorgeschrieben ist“, sagte Radek der Deutschen Presse-Agentur. Grund seien die extreme Überlastung der Beamten und die völlig veraltete Computertechnologie im Bereich Freyung und Passau, wo die sogenannte Balkanroute internationaler Schleuser endet.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Das Bundesinnenministerium wies die Vorwürfe zurück. Die Bundespolizei nehme die erkennungsdienstliche Behandlung in einem Großteil der Fälle immer noch selbst vor, nur bei „gewissen Belastungsspitzen“ übernähmen dies andere Behörden, sagte ein Sprecher am Sonntag im Berlin. Das sei auch kein Problem: Das Gesetz schreibe zwar die Registrierung illegal eingereister Personen vor, nicht aber, welche Behörde das mache.
Die Gewerkschaft der Polizei geht jedoch davon aus, dass viele Flüchtlinge einfach weiterreisen, ohne sich registrieren zu lassen. Allein in Passau würden täglich 250 bis 300 Menschen aufgegriffen, berichtete Radek. Sie würden in der Regel nur noch nach ihrem Namen gefragt und durchsucht. In den polizeilichen Informationssystemen werde dann mit Hilfe eines Fingerabdrucklesers - ohne Speicherung - recherchiert, ob gegen sie etwas vorliege. Danach würden sie zur Aufnahme zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschickt.
Länder mit der höchsten Zahl der Asylbewerber (2014)
Zypern
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 1.255
...pro 100.000 Einwohner: 145
Deutschland
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 126.705
...pro 100.000 Einwohner: 158
Belgien
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 21.030
...pro 100.000 Einwohner: 189
Ungarn
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 18.895
...pro 100.000 Einwohner: 190
Luxemburg
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 1.070
...pro 100.000 Einwohner: 199
Österreich
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 17.500
...pro 100.000 Einwohner: 207
Norwegen
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 11.930
...pro 100.000 Einwohner: 236
Schweiz
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 21.305
...pro 100.000 Einwohner: 265
Malta
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 2.245
...pro 100.000 Einwohner: 533
Schweden
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 54.270
...pro 100.000 Einwohner: 568
„Aber es ist völlig offen, ob sie dort jemals eintreffen. Niemand weiß, wo sie tatsächlich hingehen“, sagte Radek. Die Praxis, auf die Speicherung von Fingerabdrücken zu verzichten, gehe auf eine mündliche Weisung des Bundespolizeipräsidiums Potsdam zurück.
Dieses wollte sich auf Anfrage nicht zu der Darstellung äußern. In einer Erklärung hieß es lediglich, die steigenden Flüchtlingszahlen seien auch für die Bundespolizei „eine Herausforderung“. Man führe „erkennungsdienstliche Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben durch, erforderlichenfalls mit Unterstützung anderer Behörden“. Zusätzlich würden Asylbewerber beim Bundesamt für Migration oder in Erstaufnahmeeinrichtungen nochmals erkennungsdienstlich behandelt.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, stellen an diesem Montag in Berlin den Jahresbericht der Bundespolizei vor. Romann beklagt schon länger, dass die illegale Migration die Beamten an die Belastungsgrenze bringt. Allein die Bundespolizei registrierte 2014 mehr als 57.000 Fälle unerlaubter Einreisen, 75 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
In einem Brandbrief an de Maizière warnte GdP-Vize Radek vor Gefahren auch für die innere Sicherheit. „Niemand weiß bei diesen Verfahren, welche Personen tatsächlich nach Deutschland gekommen sind und zu welchem Zweck, ob es sich um Flüchtlinge oder „Rückkehrer“ aus Bürgerkriegsregionen handelt“, heißt es in dem Schreiben, das der dpa vorliegt. „Wenn schon die Feststellung der wahren Identität ohnehin in vielen Fällen schwierig ist, so ist das jetzige Verfahren eine Einladung zur Identitätsverschleierung.“