Flüchtlinge

Die sechs Denkfehler der deutschen Flüchtlingspolitik

Der unkontrollierte Zuzug von Asylbewerbern überfordert unsere Integrationskraft, provoziert neue Verteilungskämpfe – und fördert eine Wildwestgesellschaft. Eine Kolumne.

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Denkfehler der deutschen Flüchtlingspolitik: Offene Grenzen sind ein Kennzeichen einer freien Gesellschaft. Quelle: dpa Picture-Alliance

Kein Thema erregt die Deutschen derzeit mehr als die Flüchtlingskrise. Die Politik verharrt in einer Schockstarre und hat ihre ökonomische und rechtliche Orientierung verloren.

Die Debatte prägen populäre, aber falsche Argumente – und behindern eine Lösung der Probleme. Die größten Denkfehler sind:

1. Deutschland kann seine Grenze von 6000 Kilometern schon aus technischen Gründen nicht schützen.

Dieses Argument ist falsch, weil Deutschland in Relation zu seiner Größe und Bevölkerung extrem kurze Grenzen hat. So entfallen auf einen Bundesbürger gerade einmal 7,4 cm an Grenzlinie. Demgegenüber entfallen auf einen Bürger in Dänemark 130 cm, in Schweden 56 cm, in Slowenien 67 cm und in Ungarn 22 cm. Wenn diese Länder ihre Grenzen schützen können, kann es Deutschland allemal.

Reaktionen zu möglichen Grenzschließungen

2. Die Türkei und der Libanon übernehmen doch noch viel höhere Lasten für die Unterbringung der Flüchtlinge als Deutschland.

Das Argument übersieht, dass die beiden Staaten als Nachbarländer gemäß Genfer Flüchtlingskonvention die Pflicht haben, die Flüchtlinge aufzunehmen. Es handelt sich bei diesen Ländern auch nicht um Sozialstaaten, die den Flüchtlingen ähnliche Leistungen zukommen lassen wie Deutschland.

3. Deutschland kann Asylsuchende nicht abweisen, weil sie durch das Grundgesetz geschützt sind.

Dieses Argument ist falsch, wenn die Einreise nach Deutschland auf dem Landweg erfolgt. Denn dann führt sie über einen sicheren Drittstaat. Dass solche Flüchtlinge hier kein Asyl beantragen können, regelt das Grundgesetz eindeutig und ist vom Verfassungsgericht anerkannt. Das Asylverfahrensgesetz schreibt den Behörden vor, Asylsuchende, die über sichere Drittländer kommen, ohne Aufnahme eines Asylverfahrens zurückzuweisen. Die Bundesregierung hat diese Vorschrift per Ausnahmeregelung außer Kraft gesetzt.

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