Was Deutschland wirklich bräuchte, wäre eine einheitliche Plattform für die Verteilung der Flüchtlinge. Dort könnte das Bundesamt angeben, wann wie viele Flüchtlinge zu erwarten sind. Kommunen und Länder könnten gleichzeitig über ihre Kapazitäten informieren. Flüchtlinge würden dort landen, wo sie gerade am besten unterkommen können. Die Quoten würden für den Aufbau von Unterkünften genutzt, nicht für die Verschickung von einem Zeltlager ins andere.
3. Das Rechtsdickicht lichten
Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht: dass wir so schnell wie möglich klären, über welche Ausbildung, Sprach- und Fachkenntnisse Flüchtlinge verfügen. Dies wäre Voraussetzung, um endlich zu ermöglichen, was Fachleute „Statuswechsel“ nennen: Ein Teil der Flüchtlinge müsste kein Asyl mehr beantragen, sondern könnten als Fachkräfte einwandern – Ärzte aus Syrien beispielsweise.
Wollen sie nach derzeitigem Recht in Deutschland vom Flüchtling zur Fachkraft werden, müssen sie zunächst wieder in ihr Heimatland aus- und von dort dann auf regulärem Wege als Fachkraft wieder einreisen. Absurd.
4. Die Sprachförderung verbessern
Rechtliche Probleme sind aber nicht die einzigen, die Flüchtlinge daran hindern, hier zu arbeiten. Zwar sind viele von ihnen nicht nur hoch motiviert, sondern bringen auch Arbeitserfahrung mit. Aber sie sprechen oft kein Deutsch, was eine wesentliche Voraussetzung für Jobs in Deutschland ist. Das BAMF bietet Integrationskurse an, in denen Teilnehmer Deutsch lernen. Aber: Flüchtlinge sind dafür nur zugelassen, wenn sie geduldet sind oder ihr Asylantrag genehmigt wurde. Bis die Entscheidung gefallen ist, müssen sich die Flüchtlinge selbst um Kurse kümmern. Sinnvoller wäre es, jedem Neuankömmling sofort Sprachausbildung anzubieten. Statt sich untätig im Asylbewerberheim zu langweilen, könnten sie so vom ersten Tag an am Leben teilnehmen.
5. Den Arbeitsmarkt öffnen
Zeitarbeit ist ein Reizwort in Deutschland, Kritiker sehen darin eine Ausbeutung der Arbeitnehmer. Für Flüchtlinge könnte die temporäre Beschäftigung aber einen schnellen Weg aus der Arbeitslosigkeit bedeuten – doch sie können ihn nicht gehen. Nur wer sich mehr als vier Jahre ohne Unterbrechung in Deutschland aufgehalten hat, darf bei einer Zeitarbeitsfirma anheuern. Das regelt die „Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern“.
Deshalb fordern Zeitarbeitsfirmen schon länger eine Gesetzesänderung – von der Unternehmen und Flüchtlinge gleichermaßen profitieren könnten.