Flüchtlingsamt BAMF erlaubte Leiharbeiter Zugriff auf Asylaktensystem

Das BAMF ermöglichte laut Berichten etlichen Leiharbeitern Zugang zu Asylakten. Die Erkenntnis soll im Widerspruch zu Aussagen der Bunderegierung stehen.

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Das Personal hat nach Aussagen des BAMF Deine entsprechende Datenschutzunterweisung erhalten. Quelle: Reuters

Berlin Bis zu 100 Leiharbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatten nach Medienberichten über Monate Zugriff auf rund zwei Millionen Asylakten im elektronischen System Maris. Diese Arbeiter gehörten nach Recherchen der „Nürnberger Nachrichten“ und der „Welt“ zu insgesamt rund 350 Personen, die in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge eines Projekts die Aufgabe hatten, die mehr als 500.000 offenen Asylanträge vorzusortieren.

Ziel sei es gewesen, anschließend schneller über sie entscheiden zu können. Das Projekt habe den Namen „Paula“ (Projekt: Analyse unbeschiedener Asylverfahren zur Lenkung der Aufgabenlast) gehabt.

Das BAMF sagte dazu beiden Zeitungen, die Arbeiter hätten Einblick in das Asylaktensystem erhalten: „Alle eingesetzten Mitarbeitenden hatten lesenden Zugriff.“ Das Personal habe eine entsprechende Datenschutzunterweisung erhalten. Eine Sicherheitsüberprüfung sei nicht notwendig gewesen, da die Personen „keinen Zugang zu als vertraulich oder geheim ... eingestuften Unterlagen hatten“.

Die Aussage der Behörde bringt den Zeitungsberichten zufolge die Bundesregierung in Erklärungsnot. Sie stehe im Widerspruch zur Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion von April 2018. Darin schreibe der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU): „Externe haben aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf das Asylsystem Maris.“

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