




Die CDU pocht auf eine Integrationsverpflichtung für Migranten. Diese sollen den „Grundwertekatalog“ anerkennen und sich unter anderem zum Existenzrecht Israels bekennen. Dies will die CDU nach Berichten von „Spiegel“ und „Focus“ auf ihrem Bundesparteitag Mitte Dezember beschließen.
Laut „Spiegel“ sollen sich Migranten auch verpflichten, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und den Vorrang der deutschen Gesetze vor der Scharia anzuerkennen. Diskriminierung von Frauen, Homosexuellen und Andersgläubigen dürfe nicht als Ausdruck religiöser Vielfalt akzeptiert werden. Bei Verstößen könnten Sozialleistungen gekürzt oder der Aufenthaltsstatus geändert werden.
Die Idee für eine Vereinbarung zwischen Staat und Migranten stammt den Berichten zufolge von der rheinland-pfälzischen CDU-Chefin Julia Klöckner. „Integration funktioniert wie ein Handschlag. Es gehören immer zwei dazu“, sagte die stellvertretende Partei-Vorsitzende dem Magazin „Focus“. Man könne sich angesichts der Bedeutung des Themas nicht auf Freiwilligkeit oder Zufälle verlassen, sondern müsse Rechte und Pflichten gesetzlich regeln.
Die Sozialdemokraten wollen nach Informationen des „Spiegel“ in der kommenden Woche ein eigenes Integrationskonzept präsentieren, das zusätzliche Milliarden für Bildung vorsehe. Das Papier der Ministerinnen Andrea Nahles (Arbeit), Manuela Schwesig (Familie) und Barbara Hendricks (Bau) sieht demnach unter anderem eine Aufhebung des Kooperationsverbots vor, das Finanzhilfen des Bundes im Schul- und Kita-Bereich untersagt.
Der Bund solle nach dem SPD-Konzept zwei Milliarden Euro für die Schaffung von 80 000 zusätzlichen Kitaplätzen bereitstellen. Außerdem werde vorgeschlagen, dem Bund wieder eigene Kompetenzen für den Bau von Wohnraum zu geben. Ferner will die SPD geduldeten Migranten mit abgeschlossener Ausbildung einen Anspruch auf mindestens ein Jahr Aufenthalt in Deutschland zugestehen, damit sie sich einen Job suchen können.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Im Bundesarbeitsministerium gibt es laut „Spiegel“ auch Überlegungen, die sogenannten Ein-Euro-Jobs stärker zur Integration von Flüchtlingen in Beschäftigung zu nutzen. Nahles gehe davon aus, dass zusätzlich 100 000 solcher Plätze notwendig seien. Die Kosten pro Jahr beliefen sich auf rund 450 Millionen Euro. Zudem wolle sie alle Möglichkeiten der dualen Ausbildung wie die Ausweitung der überbetrieblichen Ausbildung nutzen. Den Mehraufwand für die Qualifikation von Flüchtlingen in der Ausbildung schätze sie auf mindestens 500 Millionen Euro.
Industrie-Präsident Ulrich Grillo forderte weniger bürokratische Hürden für eine Beschäftigung von Flüchtlingen. „Die Vorrangprüfung gehört abgeschafft, weil sie eine zügige Integration in den Arbeitsmarkt verhindert“, sagte Grillo der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Samstag).
Bevor ein Betrieb einen Flüchtling beschäftigen darf, muss derzeit in aller Regel die Agentur für Arbeit ermitteln, ob sich nicht auch ein geeigneter Bewerber mit deutschem oder EU-Pass für die Stelle findet. Auch beim Mindestlohn spricht sich Grillo dagegen aus, zwischen heimischen Beschäftigten und Zuwanderern zu unterscheiden. Er sei gegen Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn, sagte er. Allerdings sollte es hier generell flexibler werden.