Flüchtlingskrise Ein Brandbrief an die Kanzlerin

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Diese Flüchtlinge hätten ohnehin nicht in Ungarn bleiben oder nach Österreich weiterreisen wollten – ihr Ziel sei die Bundesrepublik Deutschland gewesen, und es wäre wohl nur eine Frage der Zeit gewesen, bis die Weiterreise in unser Land ohnehin erfolgt wäre.

Doch sie betonen den „Ausnahmecharakter“ dieser Maßnahme, indem sie schreiben: „Bei § 18 Abs. 4 AsylG handelt es sich allerdings erkennbar um eine Ausnahmevorschrift, die in einer bestimmten Situation beispielsweise zur Vermeidung humanitärer Härte oder für einen eng begrenzten Zeitraum angewandt werden kann. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es jedoch nicht, durch eine bloße Anordnung des zuständigen Ministeriums für einen längeren Zeitraum oder gar auf Dauer die gesamte übrige Rechtslage, insbesondere § 18 Abs. 2 AsylG außer Kraft zu setzen.

Prominente Fußballer, die einst Flüchtlinge waren
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Sinn und Zweck des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – kurz: Aufenthaltsgesetz – setzt gem. § 1 Abs. 1 AufenthG „die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland … unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit, sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ voraus.

Soweit und solange § 18 Abs. 4 des AsylG bei der Zuwanderungspraxis Anwendung findet, ist es jedoch der Bundesrepublik Deutschland weder möglich, die Zuwanderung aus humanitären Gründen zu begrenzen, noch die Zuwanderung unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland, zu steuern.

Daher sind wir der Überzeugung, dass wir – möglichst rasch – wieder zur Anwendung des geltenden Rechts zurückkehren müssen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den bereits mehrfach zitierten § 18 Abs. 2 AsylG als auch im Hinblick auf die Verordnung Dublin II/III.“

Zudem erinnern die Abgeordneten an ein früheres Positionspapier von CDU und CSU zur Zuwanderungspolitik, in dem die Steuerung der Zuwanderung und die Bekämpfung der Fluchtursachen als zentrale Ziele formuliert worden seien. Sie schreiben: "Diese Ziele werden wir nur dann erreichen können, wenn wir die derzeitige Zuwanderungspraxis nicht unbegrenzt fortsetzen. Wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, gemeinsam mit den europäischen Partnern dafür zu sorgen, dass die Fluchtursachen ebenso energisch und konsequent bekämpft werden wie das Schlepper- Schleuserunwesen.

Wir haben allerdings die Befürchtung, dass diese Ziele in absehbarer Zeit nicht erreicht werden können, jedenfalls nicht so schnell, wie das angesichts des anhaltenden Zustroms von Flüchtlingen unbedingt notwendig wäre. Wir unterstützen auch nachdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, gemeinsam mit den europäischen Partnern die Flüchtlingskrise zu lösen.

So viel Geld bekommen Flüchtlinge in den europäischen Ländern

Allerdings müssen wir – leider – feststellen, dass es nach wie vor viele Länder der EU gibt, die sich standhaft weigern, ihren Anteil an der Lösung der Flüchtlingskrise durch Aufnahme und Unterbringung einer angemessenen Zahl von Flüchtlingen zu leisten. Bereits vor vielen Monaten ist nicht nur die Einrichtung der sog. Hotspots beschlossen worden, sondern auch die EU weite Verteilung von 160.000 Flüchtlingen – und obwohl seit diesen Beschlüssen viele Monate vergangen sind, können wir nicht feststellen, dass der Vollzug dieser Beschlüsse konsequent erfolgt.

Wir müssen befürchten, dass sich daran auch in absehbarer Zeit nichts ändern wird. Außerdem: Selbst wenn es zu einer angemessenen Verteilung in der Europäischen Union käme; wie könnten wir verhindern, dass Flüchtlinge – wenn sie gegen ihren Willen in Länder der Europäischen Union verteilt werden – in jene Länder weiterwandern, in die sie gerne weiterwandern würden? Durch die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen ist diese Sekundärmigration relativ leicht möglich.“

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