Flüchtlingskrise Ein Brandbrief an die Kanzlerin

In einem drastisch formulierten Schreiben, das der WirtschaftsWoche vorliegt, wenden sich Unions-Kritiker ihrer Flüchtlingspolitik an Angela Merkel. Deren klares Fazit lautet: So schaffen wir das nicht.

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Flüchtlinge vor dem Lageso Quelle: dpa
Anti-Terror-Kampf: Ein Tornado der Bundeswehr Quelle: dpa
Bundeswehr: Ursula von der Leyen spricht in Berlin mit Soldaten Quelle: dpa
Ukrainische Soldaten in der Nähe von Artemivsk Quelle: AP
EU-Kommissionspräsident Juncker (l.), EU-Ratspräsident Tusk (M.) und Luxemburgs Premierminister Bettel in Brüssel Quelle: dpa
Der griechische Premierminister Alexis Tsipras während einer Parlamentsdebatte Quelle: REUTERS
Frankfurter Skyline Quelle: dpa

Der Aufstand ist abgeblasen – oder doch nicht? Zwar wird es am 26. Januar, bei der nächsten Fraktionssitzung der CDU/CSU, nicht zum befürchteten Showdown zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Kritikern ihrer Flüchtlingspolitik kommen. Einen entsprechenden Antrag, den vor allem Innen-und Rechtspolitiker der Fraktion befürworteten, wollen diese nicht mehr stellen – teilweise weil ihnen bedeutet worden war, dass sie in jedem Fall unterliegen würden. Teils aber auch, weil die Kritiker davor zurückschrecken, die in der Bevölkerung immer noch sehr populäre Kanzlerin öffentlich heraus zu fordern.

Doch werden sie Merkel am Montag stattdessen einen „persönlichen“ Brief zusenden, welcher der WirtschaftsWoche vorliegt – und der es in sich hat. Er bündelt die parteiinterne Skepsis, die spätestens seit den Vorfällen in der Silvesternacht von Köln neuen Ausdruck erfährt. Der CDU-Wirtschaftspolitiker Carsten Linnemann hat die Stimmung in der Union gerade als „unterirdisch“ bezeichnet.

In dem Brief schreiben die Kritiker an die „sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin“ etwa zur Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen: „Die genaue Zahl kennen wir nicht und können wir auch nicht kennen, weil einige Flüchtlinge von Deutschland aus in die Nachbarländer weitergereist sind und weil es auch in nicht unerheblichem Umfange unkontrollierte und damit unregistrierte Zuwanderung gegeben hat.“

Zwar seien die Zugangszahlen in den letzten Monaten deutlich gesunken, vermerken die besorgten Abgeordneten weiter, fügen aber hinzu: „Selbst wenn es bei „nur“ 3000-4000 Flüchtlingen pro Tag bleibt, würden auch in diesem Jahr wiederum 1 Million Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist damit zu rechnen, dass die Zahlen spätestens im Frühjahr dieses Jahres wieder deutlich ansteigen werden.“

Unter diesen Umständen kehren die kritischen Briefschreiber Merkels Mantra vom „Wir schaffen das“ um und schreiben ihrer Parteichefin: „Angesichts dieser Entwicklung wachsen die Zweifel daran, ob wir tatsächlich „das“ schaffen können, was wir im Interesse unseres Landes – und aller Flüchtlinge – unbedingt schaffen müssten: „Schnelle Anerkennungsverfahren, damit rasch Klarheit darüber besteht, wer ein (zeitlich begrenztes) Aufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland erhalten kann – oder nicht – sowie die rasche Rückführung abgelehnter Personen.

Wo Flüchtlinge in Deutschland wohnen
Autobahnmeisterei Quelle: dpa
Deutschlands höchstgelegene Flüchtlingsunterkunft befindet sich im Alpenvorland Quelle: dpa
Container Quelle: dpa
Bischofswohnung und Priesterseminar Quelle: dpa
Eissporthalle Quelle: Screenshot
Ehemaliger Nachtclub als Flüchtlingsunterkunft Quelle: dpa
Jugendherberge Quelle: dpa

Die Unterbringung von Flüchtlingen in angemessenen, winterfesten Unterkünften. Die Unterbringung in Turnhallen oder Zeltstädten kann doch nur eine vorübergehende Lösung sein. Viele Städte und Gemeinden haben aber – leider – keine andere Möglichkeit der Unterbringung. Des Weiteren wäre eine zügige und vor allem gelungene Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt notwendig. Wenn aber die Zugangszahlen weiterhin so bleiben oder ab Frühjahr weiter steigen werden, besteht die Gefahr, dass wir diese Ziele tatsächlich nicht erreichen können. Dann geht es nicht um die Frage, ob wir „das“ erreichen wollen, sondern ob wir objektiv in der Lage sind, das zu schaffen, was wir angesichts der gewaltigen Herausforderungen eigentlich schaffen müssten.“

Es sei ja richtig, so die Autoren weiter, dass das deutsche Asylrecht weder Höchstzahlen noch Quoten kenne. Aber ebenso gelte, dass die Bundesrepublik Deutschland keine völlig unbegrenzte, schrankenlose Aufnahmekapazität habe und auch keine unbegrenzte Integrationskraft in die Gesellschaft und auf den Arbeitsmarkt.

Immerhin billigen die Fraktionskritiker der Kanzlerin zu, ihre Entscheidung, die Flüchtlinge aus Ungarn Anfang September 2015 durch die Anwendung von § 18 Abs. 4 AsylG „unbürokratisch“ nach Deutschland einreisen zu lassen, sei nicht nur nachvollziehbar, sondern auch verständlich gewesen, insbesondere zur Vermeidung humanitärer Härten.

Diese Flüchtlinge hätten ohnehin nicht in Ungarn bleiben oder nach Österreich weiterreisen wollten – ihr Ziel sei die Bundesrepublik Deutschland gewesen, und es wäre wohl nur eine Frage der Zeit gewesen, bis die Weiterreise in unser Land ohnehin erfolgt wäre.

Doch sie betonen den „Ausnahmecharakter“ dieser Maßnahme, indem sie schreiben: „Bei § 18 Abs. 4 AsylG handelt es sich allerdings erkennbar um eine Ausnahmevorschrift, die in einer bestimmten Situation beispielsweise zur Vermeidung humanitärer Härte oder für einen eng begrenzten Zeitraum angewandt werden kann. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es jedoch nicht, durch eine bloße Anordnung des zuständigen Ministeriums für einen längeren Zeitraum oder gar auf Dauer die gesamte übrige Rechtslage, insbesondere § 18 Abs. 2 AsylG außer Kraft zu setzen.

Prominente Fußballer, die einst Flüchtlinge waren
Fatmire Alushi Quelle: imago images
Christian Benteke Quelle: REUTERS
Hasan Salihamidžić Quelle: AP
Luka Modrić Quelle: AP
Neven Subotić Quelle: AP
Xherdan Shaqiri Quelle: REUTERS
Vedad Ibišević Quelle: dpa

Sinn und Zweck des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – kurz: Aufenthaltsgesetz – setzt gem. § 1 Abs. 1 AufenthG „die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland … unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit, sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ voraus.

Soweit und solange § 18 Abs. 4 des AsylG bei der Zuwanderungspraxis Anwendung findet, ist es jedoch der Bundesrepublik Deutschland weder möglich, die Zuwanderung aus humanitären Gründen zu begrenzen, noch die Zuwanderung unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland, zu steuern.

Daher sind wir der Überzeugung, dass wir – möglichst rasch – wieder zur Anwendung des geltenden Rechts zurückkehren müssen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den bereits mehrfach zitierten § 18 Abs. 2 AsylG als auch im Hinblick auf die Verordnung Dublin II/III.“

Zudem erinnern die Abgeordneten an ein früheres Positionspapier von CDU und CSU zur Zuwanderungspolitik, in dem die Steuerung der Zuwanderung und die Bekämpfung der Fluchtursachen als zentrale Ziele formuliert worden seien. Sie schreiben: "Diese Ziele werden wir nur dann erreichen können, wenn wir die derzeitige Zuwanderungspraxis nicht unbegrenzt fortsetzen. Wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, gemeinsam mit den europäischen Partnern dafür zu sorgen, dass die Fluchtursachen ebenso energisch und konsequent bekämpft werden wie das Schlepper- Schleuserunwesen.

Wir haben allerdings die Befürchtung, dass diese Ziele in absehbarer Zeit nicht erreicht werden können, jedenfalls nicht so schnell, wie das angesichts des anhaltenden Zustroms von Flüchtlingen unbedingt notwendig wäre. Wir unterstützen auch nachdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, gemeinsam mit den europäischen Partnern die Flüchtlingskrise zu lösen.

So viel Geld bekommen Flüchtlinge in den europäischen Ländern

Allerdings müssen wir – leider – feststellen, dass es nach wie vor viele Länder der EU gibt, die sich standhaft weigern, ihren Anteil an der Lösung der Flüchtlingskrise durch Aufnahme und Unterbringung einer angemessenen Zahl von Flüchtlingen zu leisten. Bereits vor vielen Monaten ist nicht nur die Einrichtung der sog. Hotspots beschlossen worden, sondern auch die EU weite Verteilung von 160.000 Flüchtlingen – und obwohl seit diesen Beschlüssen viele Monate vergangen sind, können wir nicht feststellen, dass der Vollzug dieser Beschlüsse konsequent erfolgt.

Wir müssen befürchten, dass sich daran auch in absehbarer Zeit nichts ändern wird. Außerdem: Selbst wenn es zu einer angemessenen Verteilung in der Europäischen Union käme; wie könnten wir verhindern, dass Flüchtlinge – wenn sie gegen ihren Willen in Länder der Europäischen Union verteilt werden – in jene Länder weiterwandern, in die sie gerne weiterwandern würden? Durch die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen ist diese Sekundärmigration relativ leicht möglich.“

In einem Schlussappell wenden sich die Autoren erneut an die „sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin": „So sehr wir die Auffassung vertreten, dass die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich ihren humanitären, verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen muss, so sehr vertreten wir auch die Auffassung, dass wir unser Land und unsere Gesellschaft nicht überfordern dürfen.

Man kann von keinem Land verlangen, mehr zu leisten, als es objektiv zu leisten im Stande ist. Auch für das Grundrecht auf Asyl gilt der römisch-rechtliche Grundsatz: „nemo potest ad impossibile obligari“.Angesichts der Entwicklung der letzten Monate können wir nicht länger nur von einer großen Herausforderung sprechen, wir stehen vor einer Überforderung unseres Landes. Deshalb halten wir eine Änderung der derzeitigen Zuwanderungspraxis – aus humanitären Gründen – durch die Rückkehr zur strikten Anwendung des geltenden Rechts für dringend geboten.“

von Gregor Peter Schmitz, Marc Etzold, Konrad Fischer, Max Haerder, Christian Ramthun, Christian Schlesiger, Cordula Tutt

Die Abgeordneten verbleiben „mit freundlichen Grüßen“ – und Merkel wird wissen, dass diese Kritik damit nicht abgehakt ist, sondern auf Wiedervorlage gelegt werden wird. Spätestens wenn im März die wichtigen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Einbußen für die Union bringen sollten, dürfte die parteiinterne Diskussion neu aufflammen.

Bei diesen Wahlen droht auch ein Erstarken der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland, die in Umfragen erstmals vor den Grünen liegt. Laut ZDF-„Politbarometer“ vom Freitag bezweifelt zudem eine Mehrheit der Bürger inzwischen, dass Deutschland die Flüchtlingskrise bewältigen kann. Demnach sind 60 Prozent der Befragten der Überzeugung, dass das Land die vielen Menschen aus Krisengebieten nicht verkraftet.

Selbst SPD-Altkanzler Gerhard Schröder meldete sich zu Wort und sagte dem Handelsblatt: „Die Kapazitäten bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen in Deutschland sind begrenzt. Alles andere ist eine Illusion.“ Den unbegrenzten Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland bezeichnete Schröder als Fehler. „Man muss den Eindruck gewinnen, als hätten nationale Grenzen keine Bedeutung mehr. Das ist gefährlich, und das ist auch nicht richtig.“

Noch geben sich Fraktionsspitze und das Umfeld der Kanzlerin „völlig entspannt“ und bitten lediglich um „mehr Geduld“. Aber Geduld ist in der Politik eine schwierige, eine arg begrenzte Währung.

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