




„Es kommen weniger Flüchtlinge nach Mitteleuropa, weil sie in Griechenland stranden. Dort ist eine humanitäre Notlage entstanden“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Sich der eigenen Probleme entledigen, indem man europäische Partner in Not bringt - so können wir in Europa nicht miteinander umgehen.“
Nach Schätzungen des Krisenstabes in Athen halten sich zurzeit mehr als 50.000 Migranten in Griechenland auf, allein 11.500 von ihnen im improvisierten Lager von Idomeni an der Grenze zu Mazedonien.
Ohne den Flüchtlingspaket der EU mit der Türkei „hätten wir heute an der griechisch-mazedonischen Grenze 100.000 Menschen, die in Dreck und Schlamm zu überleben versuchen“, sagte Steinmeier. „Deshalb sind die Orientierung auf die Außengrenzen Europas, die Abkommen mit der Türkei und die Unterstützung Griechenlands der richtige Weg.“
Status und Schutz von Flüchtlingen in Deutschland
Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Viele von ihnen dürfen nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen bleiben. Dabei reicht die Spannbreite vom Asylstatus bis zu einer befristen Duldung mit drohender Abschiebung.
Flüchtlinge, die in ihrem Heimatländern politisch verfolgt werden, haben laut Artikel 16 a des Grundgesetzes Anspruch auf Asyl. Hierfür gibt es allerdings zahlreiche Schranken, die Ablehnungsquote bei Asylanträgen liegt bei 98 Prozent. Schutz und Bleiberecht etwa wegen religiöser Verfolgung oder der sexuellen Orientierung wird auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Für die Praxis spielt die genaue rechtliche Grundlage allerdings keine Rolle: Anerkannte Asylberechtigte erhalten gleichermaßen eine Aufenthaltserlaubnis, die nach drei Jahren überprüft wird. Auch bei den staatlichen Unterstützungsleistungen, etwa Arbeitslosengeld II oder Kindergeld, gibt es keine Unterschiede.
Sogenannten subsidiären, also nachrangigen, Schutz erhalten Flüchtlinge, die zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, in ihrer Heimat aber ernsthaft bedroht werden, etwa durch Bürgerkrieg oder Folter. Sie sind als „international Schutzberechtigte“ vor einer Abschiebung erst einmal sicher und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst ein Jahr. Die Erlaubnis wird verlängert, wenn sich die Situation im Heimatland nicht geändert hat.
Eine Duldung erhält, wer etwa nach einem gescheiterten Asylantrag zur Ausreise verpflichtet ist, aber vorerst nicht abgeschoben werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein Pass vorliegt oder es keine Flugverbindung in eine Bürgerkriegsregion gibt. Fällt dieses sogenannte Hindernis weg, droht dem Betroffenen akut die Abschiebung. Zu den Hindernissen für eine Abschiebung zählt unter anderem auch der Schutz von Ehe und Familie. Beispielweise kann ein Ausländer, der hier mit einer Deutschen ein Kind hat, nicht ohne weiteres abgeschoben werden.
Die Zahl der Flüchtlinge, die aus der Türkei nach Griechenland kommen, ist zuletzt stark zurückgegangen. Steinmeier betonte, die Türkei sei schon mit Blick auf ihre geografische Lage ein zentraler Partner. „Das kann man gut finden oder nicht - es ist eine Tatsache, die eine verantwortungsvolle Politik berücksichtigen muss“, betonte er. Natürlich müsse sich die Vereinbarung erst noch in der Praxis bewähren. „Zumindest ist jetzt ein Schritt gemacht auf dem Weg hin zu mehr Kontrolle und zur Begrenzung illegaler Migration.“
Die Übereinkunft zwischen der EU und der Türkei sieht vor, dass alle Flüchtlinge, die illegal nach Griechenland übersetzen, zwangsweise in die Türkei zurückgebracht werden können. Nur wer nachweisen kann, dass er in der Türkei verfolgt wird, soll bleiben dürfen. Im Gegenzug hat sich die EU bereiterklärt, bis zu 72 000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge aus der Türkei auf legalem Wege aufzunehmen.