Flüchtlingspolitik Bundesrat erleichtert Abschiebehaft

Der Bundesrat billigte nun ein Gesetzespaket, dass eine schnellere Abschiebung ermöglichen soll. Die Abschiebehaft ist dabei ein zentraler Punkt. Der Behörde wird es zudem erleichtert, Identitäten festzustellen.

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Das Bundesamt erhält die Möglichkeit, Handys, Tablets und Laptops von Asylsuchenden zur Identifikation auszuwerten. Quelle: dpa

Berlin Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig schneller und konsequenter aus Deutschland abgeschoben werden. Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetzespaket der Koalition „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Es handelt sich um das letzte Gesetz zur Verschärfung des Asylrechts in dieser Wahlperiode. Der Bundestag hatte schon Mitte Mai zugestimmt.

Sogenannte Gefährder können künftig leichter in Abschiebehaft genommen werden. So wird etwa ein Haftgrund für Ausländer eingeführt, von denen „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutender Rechtsgüter der inneren Sicherheit“ ausgeht. Bei dieser Personengruppe besteht künftig auch die Möglichkeit, ihnen eine elektronische Fußfessel anzulegen.

Abschiebehaft wird künftig auch möglich, wenn nicht gesichert ist, dass die Abschiebung innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann. Damit soll eine solche Haft nicht mehr davon abhängen, ob etwa ein Herkunftsstaat zügig Passersatz-Papiere ausstellt oder nicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhält die Möglichkeit, Handys, Tablets und Laptops auszuwerten, um von Asylbewerbern ohne Ausweis die Identität festzustellen.

Zudem kann der Bewegungsspielraum ausreisepflichtiger Asylbewerber auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt werden, wenn sie über ihre Identität und Staatsangehörigkeit getäuscht und ihre Mitwirkung bei der Rückführung verweigert haben. Kritik an dem Gesetz kam von der Organisation „Pro Asyl“. Der Bundesrat verabschiedete zudem eine Novelle des Waffenrechts.

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