Flüchtlingspolitik Innenministerium reagiert auf fehlerhafte Asylbescheide

Ein Syrer stellt vergeblich einen Asylantrag. Später stellt sich heraus, dass seine Homosexualität fälschlicherweise nicht als Verfolgungsgrund anerkannt wurde. Nun sollen die Asyl-Entscheider besser kontrolliert werden.

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Die Asyl-Behörde des Bundes soll ein „umfassendes und integriertes Qualitätsmanagementsystems“ bekommen. Quelle: dpa

Berlin Das Bundesinnenministerium (BMI) reagiert auf fehlerhafte Asylbescheide mit einer Verbesserung der Qualitätskontrollen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). „Im Rahmen der derzeitigen Umstrukturierungsmaßnahmen im Bamf und zur Einarbeitung der zahlreichen neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden (…) Konzepte zur Einführung eines umfassenden und integrierten Qualitätsmanagementsystems entwickelt“, schreibt das Ministerium in einer dem Handelsblatt vorliegenden Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.

Hintergrund ist unter anderem ein Fall, bei dem der Asylantrag eines Syrers, der als Verfolgungsgrund seine Homosexualität angegeben hatte, zunächst abgelehnt worden war. Laut BMI wurde der Ablehnungsbescheid am 22. April von einer Mitarbeiterin erstellt, die ihren Dienst beim Bamf erst am 1. Februar angetreten hat. Die Frau sei „rechtsirrtümlich von eine fehlenden Asylerheblichkeit ausgegangen“, nachdem der Syrer erklärt hatte, seine Homosexualität in seinem Heimatland verborgen zu haben, so das Ministerium.

Nachdem der fehlerhafte Bescheid auf Twitter publik gemacht worden war, sei eine nochmalige Prüfung erfolgt und die Entscheidung korrigiert worden („Neubescheidung“). „Darüber hinaus hat das Bamf die neuen Entscheider bezüglich derartiger Sachverhalte geschlechtsspezifischer Verfolgung nochmals sensibilisiert und die Qualitätskontrollen intensiviert.“

Bisher wurde die Qualitätssicherung nach Angaben des Ministeriums in den Bamf-Außenstellen durch sogenannte Qualitätsförderer, Referenten oder Referatsleiter sichergestellt. Außerdem sei das „Referat für Qualitätssicherung Asyl“ mit der zentralen Qualitätssicherung in Form von regelmäßigen „Audits“ sowie Einzelfallprüfungen befasst, etwa auch mit Fällen von Asylbewerbern, die ihre sexuelle Orientierung als Verfolgungsgrund angeben. Hierfür setzt das Bamf den Angaben zufolge „sonderbauftragte“ Entscheider ein, die nach europaweit einheitlichen Asylverfahrensregeln aus- und weitergebildet werden.


Im Innenministerium wird leider „arg geschludert“

Allerdings, räumt das Ministerium ein, konzentrierte sich der Schwerpunkt der Ausbildung der Sonderbeauftragten bisher auf den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dies solle nun „sukzessive“ auf den Bereich der „geschlechtsspezifischen Verfolgung“ ausgeweitet werden.

Der Grünen-Politiker Volker Beck nannte es im Fall des zunächst abgelehnten Syrers „ungeheuerlich“, dass solche fehlerhaften Bescheide überhaupt das Bamf verlassen. „Gerade in Zeiten hoher Bearbeitungszahlen muss das Bamf am Qualitätsmanagement arbeiten“, sagte Beck dem Handelsblatt. „Wenn sich derart offensichtliche Unzulänglichkeiten häufen, steht letztendlich auch der Innenminister in der Verantwortung.“ Im Hause von Thomas de Maizière (CDU) werde da leider „arg geschludert“.

Die Behördenmitarbeiterin im Fall des zunächst abgelehnten syrischen Asylbewerbers wurde, wie andere neue Asyl-Entscheider auch, anfangs noch kontrolliert. „Nach Einarbeitung in die Materie des Asylrechts und Unterweisung zum Herkunftsland Syrien begann sie mit der kontrollierten Durchführung von Anhörungen und später mit der Fertigung von Bescheiden, die sämtlich gesichtet wurden“, heißt es in der Ministeriums-Antwort auf die Grünen-Anfrage.

Und weiter: „Da die Entscheiderin bis dahin durchweg zuverlässig und sorgfältig arbeitete und bis zu diesem Zeitpunkt immer korrekte Bescheide vorlegte, wurde zuletzt nicht mehr jeder ihrer Bescheide überprüft.“ So auch nicht der letztlich sich als fehlerhaft erwiesene Bescheid des besagten Syrers.

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