Flughafen Düsseldorf Schlechte Chancen für Millionenklage

Ein Anwohner des Düsseldorfer Flughafens will vier Millionen Euro, weil der Flughafen das Grundwasser an seinem Haus verseucht haben soll. Das Landgericht Düsseldorf will die Klage abweisen.

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Ein Anwohner hat den Flughafen auf einen Millionenbetrag verklagt. Doch das Landgericht Düsseldorf will die Klage abweisen. Quelle: dpa

Düsseldorf Der Flughafen Düsseldorf muss vorerst wohl keinen Schadenersatz für die Verseuchung von Grundwasser mit der giftigen Industriechemikalie PFT zahlen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Dienstag deutlich gemacht. Ein Anwohner fordert wegen der Grundwasserbelastung im Düsseldorfer Norden einen Millionenbetrag.

Doch das Gericht stellte sich am Dienstag hinter den Flughafen: Das verseuchte Grundwasser gehöre nicht zum Grundstück, sondern sei Allgemeingut. Das persönliche Eigentum des Klägers sei somit nicht unmittelbar betroffen. Der 63-jährige Eigentümer verdoppelte seine Schadenersatzforderung von zwei auf vier Millionen Euro plus Zinsen. Sein Grundbesitz sei durch die Belastung unverkäuflich geworden.

Als Verursacherin der Verseuchung mit perfluorierten Tensiden (PFT) steht die Flughafen-Feuerwehr im Verdacht: Die seit 2007 verbotene Chemikalie war bis dahin im Löschschaum enthalten und soll so ins Grundwasser gelangt sein.

Ob die Feuerwehr tatsächlich Verursacherin der Verseuchung sei, spiele letztlich gar keine Rolle, meinte die Richterin. Denn das nötige Verschulden fehle: Der jahrelang eingesetzte Löschschaum sei bis 2007 zugelassen gewesen. Erst nach und nach sei die Chemikalie PFT unter Verdacht geraten. Bis zum 21. Juni können beide Seiten noch Stellungnahmen nachreichen. Am 2. August soll das Urteil verkündet werden (Az.: 7 O 242/15).

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