Flutkatastrophe Fluthilfe-Anträge stecken in der Vorprüfung fest

Anträge können nicht digital bearbeitet werden, selbst wenn sie online eingereicht wurden. Die Vorgaben für die Bearbeitung werden offenbar wöchentlich geändert.

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Anträge von Geschädigten der Flut werden nur langsam bearbeitet Quelle: dpa

Fast fünf Monate nach der Flut-Katastrophe in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kommt die Auszahlung der staatlichen Hilfsmittel an geschädigte Privathaushalte einem Zeitungsbericht zufolge offenbar nicht voran. Rund 5600 der landesweit insgesamt 9000 Fluthilfe-Anträge steckten unter anderem wegen der händischen Bearbeitung noch in der „Vorprüfung“, berichtete die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf ein internes Protokoll einer Besprechung der beteiligten Bezirksregierungen. Nur 1900 Fälle seien bislang zur Weiterbearbeitung freigegeben, weitere 1500 Anträge seien wegen Formfehlern an die Betroffenen zurückgeschickt worden.

Die Bezirksregierungen Köln, Münster und Detmold sind für die Bewilligung der Gelder zuständig. Die Vorprüfung übernehmen jedoch Mitarbeiter der NRW-Bank und eines privaten Dienstleisters. Damit wollte das zuständige Heimatministerium (MKHBG) die Bezirksregierungen entlasten und die Vorgänge beschleunigen. „Die Vorprüfung war und ist derzeit noch das Nadelöhr, da eine Bewilligung durch die Bezirksregierungen ohne die seitens des MKHBH installierte Vorprüfung nicht möglich ist“, zitierte die WAZ aus dem Protokoll.

Ein weiterer „verlangsamender Faktor“ sei laut dem Bericht wöchentlich neue Vorgaben, die erst geschult werden müssen. Auf Unverständnis stoße auch der vom Heimatministerium verordnete Bearbeitungsweg. Online eingereichte Dokumente der Antragsteller müssten heruntergeladen und überprüft werden. Bescheide würden als Word-Dokument bearbeitet, dann ausgedruckt und per Post versandt.

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