Förderalimusreform II Milbradt dringt auf Schuldenverbot von Bund und Ländern

Der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt hat sich auf ein weitgehendes Schuldenverbot von Bund und Ländern ausgesprochen. Die Finanzverfassung in ihrer jetzigen Form, bei der alle Bundesländer solidarisch einstehen müssten, wenn einzelne Länder durch zu hohe Ausgaben in finanzielle Schwierigkeiten gerieten, funktioniere nicht.

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Der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt fordert von den Ländern stärkere finanzielle Eigenve

HB DRESDEN. Der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) dringt auf ein weitgehendes Schuldenverbot von Bund und Ländern noch in dieser Legislaturperiode. „Wir sollten die Chancen der großen Koalition nutzen, denn im Augenblick sind parteipolitisch die Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat da“, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur AP. Es sei bis zum Jahre 2009 noch Zeit, die grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen. Danach sei nicht sichergestellt, ob es noch eine Zwei-Drittel-Mehrheit für Änderungen der Finanzverfassung im Rahmen der Föderalismusreform II gebe. Persönlich halte er ein vollständiges Verbot der Neuverschuldung im Regelfall für richtig. Andere würden ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes als Gradmesser für eine Neuverschuldung noch als tolerabel ansehen. „Darüber will ich mich nicht streiten“, betonte Milbradt. In jedem Fall müsse es das Ziel sein, deutlich weniger Schulden zu machen als in den vergangenen Jahren. Rechtlich sei es möglich, ein weitgehendes Schuldenverbot von Bund und Ländern in die Finanzverfassung aufzunehmen. „Dass man das kann, zeigen ja auch andere föderale Länder.“ In den Vereinigten Staaten und in der Schweiz gebe es solche Regelungen bereits. Er mache sich aber keine Illusionen darüber, dass es schwierig sein werde, den Übergang zu gestalten. „Über das Prinzip mag man sich einigen, aber die Frage wird sein, welche Regelungen man für die Bundesländer treffen kann, die bereits heute sehr hoch verschuldet sind.“ Diese könnten nicht von jetzt auf gleich von ihrem Schuldenberg herunterkommen. Man müsse daher den betroffenen Ländern einen Anpassungsprozess ermöglichen. Die zu hohe Verschuldung sei aber kein reines Länderproblem. Auch für den Bund müssten konsequenterweise bei einer Neuregelung der Finanzverfassung Grenzen der Verschuldung gezogen werden, forderte Milbradt. Nach Ansicht des Regierungschefs funktioniert die Finanzverfassung in ihrer jetzigen Form nicht. Auf der einen Seite gebe es das Prinzip der uneingeschränkten Autonomie der Länder bei der Gestaltung ihrer Ausgaben und auf der anderen Seite das Prinzip der uneingeschränkten Einstandspflicht füreinander. Das bedeute, dass alle Bundesländer solidarisch einstehen müssten, wenn einzelne Länder durch zu hohe Ausgaben in finanzielle Schwierigkeiten oder gar in eine extreme Notlage gerieten. Banken haben kein Interesse an der Prüfung von Krediten „Damit haben die Banken auch kein Interesse an der Prüfung von Krediten“, sagte Milbradt. Wegen der Einstandspflicht würden Banken auch jenen Ländern mit einer bereits hohen Verschuldung uneingeschränkt neue Kredite zu günstigen Bedingungen geben, weil sie sich notfalls das Geld bei den anderen holen könnten, betonte der Regierungschef. „Das ist eine Einladung, sich zu Lasten der Gemeinschaft Vorteile zu verschaffen.“ Die Grenzen dieses Systems habe erst jüngst das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Klage Berlins aufgezeigt. Es gebe prinzipiell zwei Wege zur wirksamen Verhinderung zukünftiger Schuldenberge: Entweder man schränkt die Autonomie der Länder ein, indem in den Verfassungen Verschuldungsverbote verankert würden, oder man beschränke die gegenseitige Einstandspflicht. Dann regelten die Banken das Problem über schlechtere Ratings und damit höhere Zinsen für hoch verschuldete Länder. „Ich halte den Weg über die Verfassungen der Länder und des Bundes für angemessener,“ betonte der Ministerpräsident.

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