Förderprogramme Bund fördert Städtebau mit fast einer Milliarde Euro

Mit mehreren Programmen will der Bund die Länder und Kommunen beim Städtebau unterstützen. Doch die Länder haben eine Auflage.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bei allen Förderprogrammen müssen sich die Länder mit einem Eigenanteil beteiligen. Quelle: dpa

Berlin Für die Städtebauförderung erhalten Länder und Kommunen im laufenden Jahr 990 Millionen Euro vom Bund. Den größten Posten bildet das Programm „Stadtumbau“ mit 140 Millionen Euro für die neuen und 120 Millionen Euro für die alten Bundesländer, wie das Bundesinnenministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Während dabei in Ostdeutschland die Anpassung an Abwanderung und Leerstand eine wichtige Rolle spielt, sollen Städte im Westen eher bei der Zuwanderung unterstützt werden.

200 Millionen Euro fließen in den „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“. Damit werden zum Beispiel Schulen, Bibliotheken, Kindergärten oder Treffpunkte gefördert. Für das Programm „Soziale Stadt“ zur Unterstützung benachteiligter Quartiere sind 190 Millionen vorgesehen, für die Entwicklung der Innenstädte („Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) weitere 110 Millionen.

Für den Erhalt historischer Stadtkerne und -quartiere sind in den neuen Bundesländern 70 Millionen Euro eingeplant, in den alten Bundesländern 40 Millionen. Die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten fördert der Bund mit 70 Millionen Euro. Erhalt und Ausbau von Grün- und Freiflächen werden mit 50 Millionen unterstützt.

Bei allen Programmen müssen die Länder sich mit einem Eigenanteil beteiligen. Die nötigen Verwaltungsabkommen treten mit der Unterzeichnung der Länder in Kraft. „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich jeder in seiner Stadt oder seiner Gemeinde heimisch fühlt, gern in seiner Nachbarschaft wohnt“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%